Corona-Hilfen beschlossen

Unterstützung in der Pandemie Corona-Hilfen beschlossen

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung, Kinderbonus, ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie und Entlastungen für Unternehmen – Bundestag und Bundesrat haben eine Reihe von Corona-Hilfspaketen beschlossen. 

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Mutter mit zwei Kindern vor einem Laptop.

Unter anderem sollen Familien mit dem Kinderbonus in der Pandemie unterstützt werden.

Foto: Getty Images/Simon Ritzmann

Mit dem Sozialschutzpaket III können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, über den 31. März hinaus bis zum 31. Dezember 2021 Unterstützung erhalten. Außerdem erhalten die Leistungsberechtigten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Damit hilft ihnen die Bundesregierung coronabedingte zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren, etwa Schutzmasken und Schnelltests. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben dem Sozialschutzpaket III zugestimmt.

Kinderbonus, Mehrwertsteuer, Verlustrücktrag

Mit dem dritten Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung Familien, die Gastronomie und Unternehmen in der Pandemie unterstützen. So erhalten Eltern beispielsweise für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten bleibt bis zum 31. Dezember von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Für Unternehmen wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Bundestag und Bundesrat haben auch diesem Gesetz zugestimmt.