Überbrückungshilfen bis September verlängert

Für Unternehmen und Soloselbständige Überbrückungshilfen bis September verlängert

„Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2021. Das ist ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können.“ Das betonte Bundeswirtschaftsminister Altmaier nach der Kabinettssitzung. Die Förderbedingungen bleiben bei der Überbrückungshilfe III Plus unverändert. Eine neue Restart-Prämie enthält einen Personalkostenzuschuss.

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Ein Kellner serviert Essen in einem Restaurant.

Anreiz für den Neustart: Unternehmen, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, erhalten einen Zuschuss zu den Personalkosten. 

Foto: Jens Büttner/picture alliance/dpa

Einige Unternehmen haben wegen Corona-bedingter Schließungen oder Einschränkungen keine oder weniger Einnahmen. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.

„Der Konjunkturmotor läuft zum Glück wieder , aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal der Sicherheit und Planungssicherheit“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Dabei soll eine neue Restart-Prämie Anreiz für den Neustart sein. Unternehmen, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, erhalten einen Zuschuss zu den Personalkosten. Auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige steigt auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale des Jahres.

Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung kann in Kürze über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Nicht kurz vor dem Ziel aufgeben

„Deutschland hat die Pandemie wirtschaftlich besser durchstanden als viele andere, weil die Bundesregierung entschlossen Hilfe geleistet hat. Und diese Unterstützung wird auch nicht kurz vorm Ziel eingestellt, das wäre ökonomischer Unsinn. Stattdessen verlängern wir die Überbrückungshilfen“,  betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 52 Millionen Euro als Schadensausgleich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse beantragen.

Alle Neuerungen bei der Überbrückungshilfe III Plus finden Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung von Wirtschafts- und Finanzministerium und unter Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie.