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Familienpolitik

Schutz vor sexuellem Missbrauch

 
Zum 1. Mai 2010 hat die Bundesregierung ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt. Es soll für Personen erteilt werden können, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es soll dem Arbeitgeber künftig in größerem Umfang als bisher Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen kinder- und jugendschutzrelevanter Delikte vorbestraft sind. Das erweiterte Führungszeugnis kann so verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber als Erzieher im Kindergarten, als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verbessert.
 
Um dem sexuellen Kindesmissbrauch entgegenzutreten hat die Bundesregierung am 23. April 2010 einen Runden Tisch eingerichtet. Gemeinsam mit Familien- und Sozialverbänden, Schul- und Internatsträgern, Opferberatungsstellen und Repräsentanten der Katholischen und der Evangelischen Kirche will die Bundesregierung konkrete Antworten darauf finden, wie sich sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vermeiden lässt, was nach entsprechenden Vorfällen zu tun ist und welche Hilfe und Unterstützung die Opfer benötigen. Zum anderen soll sich der Runde Tisch mit Fragen der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Vergangenheit befassen.
 
Die Bundesregierung hat die ehemalige Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann zur "Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs" bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für Betroffene und erarbeitet Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für die Opfer.