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4. Nachhaltiges Wirtschaften

Die Bundesregierung setzt auf nachhaltiges Wachstum, um Wohlstand und eine hohe Lebensqualität zu erhalten. Hierzu gehört, sich den besonderen Herausforderungen des Klimawandels zu stellen – national wie international. Deutschland steht an der Spitze des ökologischen Fortschritts und will auch in Zukunft Impulsgeber und Innovationsmotor sein.
 
Das Energiekonzept der Bundesregierung formuliert die Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Das Energiekonzept stellt dar, wie die Energiewirtschaft bis 2050 umzugestalten ist, um bis dann eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen von mindestens 80 Prozent zu erreichen.
 
Neue Technologien verbessern den Umweltschutz. Ziel ist es, die Energieversorgung langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen. Bis dahin wird die Kernenergie eine Brückenfunktion haben. An den Kosten der Endlagerung nuklearer Abfälle wird die Energiewirtschaft beteiligt.
 
Auch die Landwirte müssen sich auf einen schärferen Wettbewerb sowie den Klimawandel einstellen. Eine möglichst flächendeckende Landwirtschaft in Deutschland bleibt Priorität. Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für den Erhalt der Direktzahlungen ein.
 
Wer neue Produkte, Technologien und Dienstleistungen nutzt, kennt nicht in jedem Fall seine Rechte und kann nicht immer die Folgen seiner Entscheidungen einschätzen. Der Verbraucher muss auf Sicherheit und Qualität der Produkte vertrauen können. Durch mehr Transparenz, Aufklärung, Rechtsdurchsetzung und – wo nötig – auch mit mehr Rechten soll der Verbraucherschutz weiter ausgebaut werden.