Bundesregierung

 

Familienpolitik

 
 

Kindergeld und Kinderfreibeträge erhöht

 
Mit der Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Kind ab Januar 2010 ist es für Familien leichter, ihre Kosten zu decken. Eltern erhalten nun monatlich für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und weitere Kinder je 215 Euro. Damit liegt Deutschland an der Spitze in Europa. Nur in Luxemburg ist das Kindergeld noch höher. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 haben auch Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst absolvieren, einen Anspruch auf Kindergeld.
 
Kinder im KindergartenFoto: LAIF Vergrößerung Die Kinderfreibeträge hat die Bundesregierung auf 7.008 Euro im Jahr erhöht. Damit können Familien mehr vom selbstverdienten Einkommen behalten. Mit dem höheren steuerlichen Kinderfreibetrag steigt auch der Mindestunterhalt für Kinder. Und damit steigt auch der Unterhaltsvorschuss, also die Unterstützung durch den Staat, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil zahlungsunwillig oder -unfähig ist. So erhalten auch die Kinder Alleinerziehender ab Januar 2010 mehr Geld. Wie alle Versicherten werden auch Eltern ab 2010 durch die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge zusätzlich entlastet.
 
Wer Unterhalt zahlt, kann seit Januar 2010 statt 7.680 nun 8.004 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Zusätzlich sind die Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegeversicherung steuerlich absetzbar, die Unterhaltspflichtige für Kinder übernommen haben.
 
Die neuen Kindergeldbeträge im Monat:
- Für das erste und zweite Kind 184 Euro.
- Für das dritte Kind 190 Euro.
- Für jedes weitere Kind 215 Euro.

Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt seit Januar 2010 pro Monat
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Der monatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern ist gestiegen:
- von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre
- von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.

 
 

Elterngeld stabilisiert

 
Das Elterngeld ermöglicht es Müttern und Vätern, sich in den ersten zwölf bzw. 14 Lebensmonaten nach der Geburt ganz dem Kind zu widmen. Einkommensausfälle, die dadurch entstehen, werden teilweise ausgeglichen. Die Partnermonate werden gut angenommen: Immer mehr Väter nehmen Elternzeit. So haben vor der Einführung des Elterngeldes lediglich 3,5 Prozent der Väter Elternzeit genommen und Erziehungsgeld bezogen. 2009 nahmen 18,6 Prozent der Väter Elternzeit und das Elterngeld in Anspruch, das die Bundesregierung 2007 mit den Partnermonaten eingeführt hat.
 
Bei den notwendigen Sparanstrengungen der Bundesregierung kann das Elterngeld allerdings nicht ganz ausgenommen werden. Der Höchstbetrag von 1800 Euro im Monat soll bestehen bleiben. Bei einem Nettoeinkommen über 1.200 Euro wird das Elterngeld moderat gekürzt – von 67 auf 65 Prozent; bei darunter liegenden Nettoeinkommen gibt es keine Änderungen. Zudem wird das Elterngeld künftig wie anderes Einkommen – zum Beispiel Kindergeld – auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Der Bedarf dieser Familien ist über die Regelsätze und die Zusatzleistungen, wie die Übernahme von Wohnungs- und Heizkosten, abgesichert.

Grafik: Entwicklung der Väterbeteiligung

 

Kinderzuschlag

 
Der Kinderzuschlag hilft Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, jedoch nicht genug Einkommen für den Lebensunterhalt ihrer Kinder erzielen. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 Euro pro Kind und gewährleistet – zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld-Anteil der Kinder – den durchschnittlichen Mindestbedarf. Der Kinderzuschlag kommt mehr als 300.000 Kindern zugute und unterstützt gezielt Familien mit mehreren Kindern.
 
 

Neue Regelung für Ferienjobs

 
Damit Schüler lernen, dass sich Leistung lohnt, hat die Bundesregierung eine neue Regelung für Ferienjobs eingeführt: Schülerinnen und Schüler, die Sozialgeld erhalten, dürfen in den Schulferien bis zu 1.200 Euro verdienen - ohne Anrechnung auf staatliche Leistungen. Dies gilt für Jobs von maximal vier Wochen im Jahr.
 
 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf


Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wichtig, damit Frauen und Männer gleichzeitig arbeiten und Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen können. Das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" leistet einen Beitrag dazu, dass Familienfreundlichkeit immer stärker als Standort- und Wettbewerbsfaktor wahrgenommen wird. Schon rund 2.700 Arbeitgeber bekennen sich zu einer familienbewussten Personalpolitik. 800 Unternehmen, Institutionen und Hochschulen haben bereits das Zertifikat "berufundfamilie" erhalten.
 
Die Bundesregierung führt das Programm fort und ergänzt es durch neue Akzente, z.B. eine familienbewusste Arbeitszeitgestaltung sowie die Förderung aktiver Väter.

Logo Erfolgsfaktor Familie


 

Ausbau der Kinderbetreuung

 
Durch das Investitionsprogramm zur Finanzierung der Kinderbetreuung ist der Ausbau der Kinderbetreuung vorangekommen. In allen Ländern sind seit 2009 viele neue Plätze entstanden. Im März 2009 waren 20,4 Prozent der Kinder unter drei Jahren in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Das ist ein Anstieg von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
 
Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglicht es den Kindern, Kompetenzen über den Familienrahmen hinaus zu erwerben. Im Forum "Frühkindliche Bildung" unterstützt ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlern die Verbesserung der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsqualität. Außerdem wird die frühkindliche Bildung ein Schwerpunkt bei den Bildungsinvestitionen sein.
 
 

Schutz vor sexuellem Missbrauch

 
Zum 1. Mai 2010 hat die Bundesregierung ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt. Es soll für Personen erteilt werden können, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es soll dem Arbeitgeber künftig in größerem Umfang als bisher Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen kinder- und jugendschutzrelevanter Delikte vorbestraft sind. Das erweiterte Führungszeugnis kann so verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber als Erzieher im Kindergarten, als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verbessert.
 
Um dem sexuellen Kindesmissbrauch entgegenzutreten hat die Bundesregierung am 23. April 2010 einen Runden Tisch eingerichtet. Gemeinsam mit Familien- und Sozialverbänden, Schul- und Internatsträgern, Opferberatungsstellen und Repräsentanten der Katholischen und der Evangelischen Kirche will die Bundesregierung konkrete Antworten darauf finden, wie sich sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vermeiden lässt, was nach entsprechenden Vorfällen zu tun ist und welche Hilfe und Unterstützung die Opfer benötigen. Zum anderen soll sich der Runde Tisch mit Fragen der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Vergangenheit befassen.
 
Die Bundesregierung hat die ehemalige Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann zur "Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs" bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für Betroffene und erarbeitet Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für die Opfer.
 
 

Kinderpornografie im Internet unterbunden

 
Für die Bundesregierung ist die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet ein besonders wichtiges Anliegen. Dabei muss die vollständige Beseitigung dieser Inhalte oberstes Ziel sein. Eine Sperrung kinderpornografischer Inhalte wie im "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" findet zurzeit nicht statt. Um das Löschen dieser Inhalte zu erreichen, arbeiten das Bundeskriminalamt und die Polizeibehörden der Länder eng mit ausländischen Dienststellen zusammen. Nach einem Jahr wird die Bundesregierung dieses Vorgehen evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse neu bewerten. Die Bundesregierung prüft, ob es darüber hinaus Regelungsbedarf gibt.
 
 

Schutz vor Gewalt in den Medien


Für die Bundesregierung ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichem Medienkonsum ein wichtiges Thema. Mit einer Vielzahl von Initiativen fördert die Bundesregierung die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen und gibt Eltern und Erziehenden konkrete Handlungsempfehlungen für einen altersgerechten und verantwortungsbewussten Umgang der Kinder mit neuen Medien.

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Das geänderte Jugendschutzgesetz erweitert den Katalog der stark jugendgefährdenden Trägermedien. Seit dem 1. April 2010 gelten gesetzliche Kriterien zur Alters-Kennzeichnung von medialen Gewaltdarstellungen durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle.

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