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Gesundheit

Gesundheitsreform

 
Gesundheit ist für die Menschen ein hohes Gut. Im Krankheits- und Pflegefall soll jeder in Deutschland sicher sein, unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten und am medizinischen Fortschritt teilhaben zu können. Die Bundesregierung sorgt für eine hohe Qualität der Versorgung im ganzen Land.
 
Der medizinische und medizintechnische Fortschritt sowie der demographische Wandel machen es allerdings notwendig, Struktur, Organisation und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung anzupassen.
 
Die Bundesregierung hat damit begonnen, das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demographiefest zu gestalten. Am 6. Juli 2010 hat sich die Koalition auf ein Maßnahmenpaket verständigt, das im Herbst im Deutschen Bundestag beraten wird. Ziel ist es, die Ausgaben zu begrenzen, die Einnahmen zu stabilisieren und die Lasten fair zu verteilen. Alle leisten ihren Konsolidierungsbeitrag: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, die medizinischen Leistungserbringer und auch die Krankenkassen.
 
Während der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Bundesregierung den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozent abgesenkt. Angesichts der wirtschaftlichen Erholung ist das nicht mehr erforderlich. Ab dem 1. Januar 2011 steigt daher der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die 15,5 Prozent, die bereits vor der Finanz- und Wirtschaftskrise galten. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Damit werden Gesundheits- und Arbeitskosten voneinander entkoppelt.
 
Unvermeidliche Mehrausgaben für Gesundheit sollen künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert werden. Ob und in welcher Höhe sie einen Zusatzbeitrag erhebt, legt jede Krankenkasse individuell fest. Damit schafft die Bundesregierung mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem, mehr Beitragsautonomie für die Kassen und mehr Wahlmöglichkeiten für die Versicherten.
 
Ein steuerfinanzierter Sozialausgleich garantiert, dass auch künftig niemand finanziell überfordert wird. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, greift der Sozialausgleich. Diese Entlastung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger: über eine Kürzung des einkommensabhängigen Arbeitnehmerbeitrags.
 
Auch die Leistungserbringer und die Krankenkassen leisten einen Konsolidierungsbeitrag: 2011 werden so 3,5 Milliarden Euro, ab 2012 etwa 4 Milliarden Euro eingespart. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen bis Ende 2012 nicht höher sein als 2010. Weitere Einsparungen und Zuwachsbegrenzungen betreffen Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte sowie die hausarztzentrierte Versorgung.

Grafik Beitragsentwicklung der GKVFoto: BMG