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Familienpolitik

Kindergeld und Kinderfreibeträge erhöht

 
Mit der Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Kind ab Januar 2010 ist es für Familien leichter, ihre Kosten zu decken. Eltern erhalten nun monatlich für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und weitere Kinder je 215 Euro. Damit liegt Deutschland an der Spitze in Europa. Nur in Luxemburg ist das Kindergeld noch höher. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 haben auch Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst absolvieren, einen Anspruch auf Kindergeld.
 
Die Kinderfreibeträge hat die Bundesregierung auf 7.008 Euro im Jahr erhöht. Damit können Familien mehr vom selbstverdienten Einkommen behalten. Mit dem höheren steuerlichen Kinderfreibetrag steigt auch der Mindestunterhalt für Kinder. Und damit steigt auch der Unterhaltsvorschuss, also die Unterstützung durch den Staat, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil zahlungsunwillig oder -unfähig ist. So erhalten auch die Kinder Alleinerziehender ab Januar 2010 mehr Geld. Wie alle Versicherten werden auch Eltern ab 2010 durch die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge zusätzlich entlastet.
 
Wer Unterhalt zahlt, kann seit Januar 2010 statt 7.680 nun 8.004 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Zusätzlich sind die Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegeversicherung steuerlich absetzbar, die Unterhaltspflichtige für Kinder übernommen haben.
 
Die neuen Kindergeldbeträge im Monat:
- Für das erste und zweite Kind 184 Euro.
- Für das dritte Kind 190 Euro.
- Für jedes weitere Kind 215 Euro.

Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt seit Januar 2010 pro Monat
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Der monatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern ist gestiegen:
- von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre
- von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen.