Familienpolitik
- Kindergeld und Kinderfreibeträge erhöht
- Elterngeld stabilisiert
- Kinderzuschlag
- Neue Regelung für Ferienjobs
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Ausbau der Kinderbetreuung
- Schutz vor sexuellem Missbrauch
- Kinderpornografie im Internet unterbunden
- Schutz vor Gewalt in den Medien
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag hilft Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, jedoch nicht genug Einkommen für den Lebensunterhalt ihrer Kinder erzielen. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 Euro pro Kind und gewährleistet – zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld-Anteil der Kinder – den durchschnittlichen Mindestbedarf. Der Kinderzuschlag kommt mehr als 300.000 Kindern zugute und unterstützt gezielt Familien mit mehreren Kindern.