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Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligendienst und Zivildienst

Durch ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches Engagement tragen Millionen Menschen zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Initiative ZivilEngagement die Kampagne "Geben gibt.", um das zivilgesellschaftliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) initiiert auch 2010 die "Woche des Bürgerschaftlichen Engagements" mit einer Vielzahl von bundesw eiten Veranstaltungen.
 
Freiwilligendienste
 
Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Die "Freiwilligendienste aller Generationen" sind für jedes Alter offen und ein attraktives Angebot für alle, die sich mindestens ein halbes Jahr lang acht Stunden wöchentlich verbindlich für eine gute Sache engagieren wollen. In Kooperation mit den Ländern, Kommunen und Verbänden wird der neue Freiwilligendienst Schritt für Schritt bundesweit eingeführt: 46 Projekte erhalten im Rahmen dieser Zusammenarbeit bis 2011 jeweils 50.000 Euro im Jahr.

 Jugendfreiwilligendienste

Bei den Jugendfreiwilligendiensten hat die Bundesregierung die Fördersätze für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die anstelle eines Zivildienstes ersatzweise ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) leisten, an das Niveau der Förderung für die regulären Freiwilligen im FSJ/FÖJ angeglichen. Damit gibt es jetzt in diesem einheitliche Fördersätze für junge Frauen und Männer.

 Zivildienst

Etwa 90.000 junge Männer – jeder Vierte einer Generation – leisten jährlich ihren Zivildienst. Über 30.000 Einsatzstellen bilden ein dicht gespanntes soziales Netz in Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat am 17 Juni 2010 das Wehrrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Es sieht vor, den Grundwehrdienst und parallel den Zivildienst auf sechs Monate zu verkürzen. Die Regelung gilt für alle Wehr- und Zivildienstleistenden ab Juli 2010. Künftig gibt es auch für Zivildienstleistende die Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig um mindestens drei und höchstens sechs Monate zu verlängern.