VII. Lebenswertes Deutschland

1. Verbraucherpolitik

Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die beinahe sämtliche Bereiche der politischen Agenda betrifft. Neben den Fragen der Lebensmittelsicherheit und des allgemeinen gesundheitlichen Verbraucherschutzes haben rechtliche und wirtschaftliche Fragen an Bedeutung gewonnen. Denn zunehmende Globalisierung und technischer Fortschritt stellen die Verbraucherpolitik gerade in diesen Bereichen vor neue Herausforderungen. Verbraucherpolitik ist Wirtschaftspolitik von der Nachfrageseite. Wir wollen eine Verbraucherpolitik, die nicht auf bürokratische Reglementierungen, sondern auf die gestaltende Funktion im Wettbewerb setzt.

Verbraucherpolitik muss ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen suchen. Nur so kann sowohl für den Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität gesichert, als auch wirtschaftliches Wachstum und Innovation gefördert werden. Die Verbraucher müssen so informiert sein, dass sie selbständig entscheiden und auswählen können. Wir stehen zum Leitbild der mündigen Verbraucher als eigenverantwortlich handelnde Konsumenten und Marktteilnehmer. Um die Fortschritte im Verbraucherschutz zu dokumentieren, wird von der Bundesregierung regelmäßig ein verbraucherpolitischer Bericht vorgelegt.

1.1 Die Position der Verbraucher stärken

Wir wollen ein Verbraucherinformationsgesetz, das den hohen Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information über gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Produkte gerecht wird und nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie führt. Das Verbraucherinformationsgesetz wird die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information regeln und negative Auswirkungen auf Wirtschaftsbeteiligte, deren Erzeugnisse ohne Beanstandung sind, vermeiden.

Wir wollen die unabhängige Verbraucherberatung sicherstellen, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher und Wirtschaft auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen. Die Verbraucherzentralen der Länder und des Bundesverbandes sowie die Stiftung Warentest sind von zentraler Bedeutung für die Beratung und Information der Verbraucher. Die jährliche Finanzierung durch den Bundeshaushalt soll auf angemessenem Niveau sichergestellt werden. Daneben werden wir für die Verbraucherzentrale das Modell einer Stiftungsfinanzierung prüfen, um so ihre finanzielle Unabhängigkeit dauerhaft zu sichern.

Neben dem klassischen Kernbereich der Verbraucherpolitik, dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, gewinnen Fragen des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zunehmend an Bedeutung, die aber nicht in Federführung des Verbraucherministeriums liegen. Dies betrifft insbesondere die anstehende Reform des Versicherungsvertragsrechtes, die notwendige Stärkung von Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr, die Telekommunikation, den digitalen Verbraucherschutz, den Anlegerschutz und das Bauvertragsrecht.

Zahlreiche verbraucherpolitische Regelungen werden in der Europäischen Union entschieden. Es gilt, möglichst früh europäische Entscheidungsprozesse auch im Interesse der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher zu beeinflussen. Dies betrifft zur Zeit vor allem den Entwurf der Verbraucherkreditrichtlinie, den Verordnungsentwurf über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln und die aktuellen Diskussionen um Alkohol- und Tabakwerbeverbote.

Der teilweise ruinöse Preiswettbewerb, insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel, belastet vor allem kleine und mittlere Betriebe. Das bestehende Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis schafft nur bedingt Abhilfe, da das gelegentliche Anbieten von Waren unter Einstandspreis erlaubt bleibt. Die Bundesregierung wird das Kartellrecht novellieren, um den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich zu untersagen.

1.2 Lebensmittelsicherheit hat Priorität

Private Eigenkontrollen und Meldepflichten sowie die staatliche Lebensmittelüberwachung und -kontrolle sind entscheidende Instrumente eines effizienten Verbraucherschutzes. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel hat Priorität. Lebensmittelkontrolle ist eine Aufgabe der Länder. Lebensmittelskandale der Vergangenheit haben aber gezeigt, dass eine bessere länderübergreifende Koordination der Lebensmittelkontrolle notwendig ist. Deshalb soll die Koordinierungskompetenz des Bundesamtes für Verbraucherschutz in Absprache mit den Ländern gestärkt werden.

Darüber hinaus sollen privatrechtliche Qualitätssicherungssysteme und die amtliche Lebensmittelkontrolle besser verzahnt werden. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die nationalen privatrechtlichen Qualitätssicherungssysteme anerkannt und berücksichtigt werden.

1.3 Gesunde Ernährung und mehr Bewegung

Übergewicht, Fehl- und Mangelernährung sind gesamtgesellschaftliche Probleme und brauchen gemeinschaftliche Lösungen. Vor allem Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Ernährungs- und bewegungsmangelbedingte Erkrankungen sind aufgrund der daraus resultierenden Behandlungskosten neben einem individuellen auch ein volkswirtschaftliches Problem.

Das Thema "Gesunde Ernährung und mehr Bewegung" werden wir unter Einbeziehung aller Altersgruppen und verschiedener Institutionen sowie der Länder stärker aufgreifen. Das betrifft insbesondere auch die Verantwortung der Wirtschaft gegenüber Kindern und Jugendlichen in der Werbung.

Wir unterstützen die Arbeit der Plattform für Ernährung und Bewegung und fordern die Länder auf, ihr Engagement dort zu verstärken.

Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Programm zur Schulmilchversorgung in eine Initiative "Gesunde Schulverpflegung" weiter entwickelt wird.

2. Kultur

Im Mittelpunkt der Kulturpolitik steht die Förderung von Kunst und Künstlern. Ihre Kreativität ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Kulturförderung ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft.

Auch wenn die Förderung von Kunst und Kultur auf Grund der Verfassungslage primär Aufgabe von Ländern und Kommunen ist, hat der Bund eine Reihe von wichtigen Aufgaben zu erfüllen, um Deutschlands Verpflichtung als europäische Kulturnation gerecht zu werden.

Der Etat für Kultur und Medien ist der kleinste im Bundeshaushalt und ist daher besonders sensibel. Da signifikante Zuwächse in den Haushalten nicht in Aussicht gestellt werden können, ist es umso dringlicher, die vorhandenen Mittel effizient einzusetzen. Neue Projekte müssen durch Umschichtungen im Haushalt finanziert werden.

Bürokratische Hürden - wie zum Beispiel im Steuerrecht - sind abzubauen. Die Instrumente der Förderung, die unverzichtbar sind für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft Deutschlands, sind zu stärken. Die Koalitionspartner berücksichtigen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes den Aspekt der Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an Kulturangeboten. Die Förderung von Kultureinrichtungen in den neuen Ländern wird fortgeführt.

Die Rahmenbedingungen, die die Bürgergesellschaft hat und braucht, müssen für den Bereich der Kultur verbessert werden. Dazu gehört die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere mit Blick auf das Vereinsrecht. Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss gestärkt werden. Wir wollen das Stiftungsrecht weiter entwickeln, um die Errichtung von Stiftungen zu erleichtern und zusätzliche Anreize für Zuwendungen zu schaffen. Bei Gesetzgebungsverfahren sind die besonderen Belange der Kultur und der Medien und der Künstler und Kulturschaffenden zu berücksichtigen. Bei einer Überarbeitung von Hartz IV sind Einschränkungen vor allem bei den Beschäftigungsverhältnissen freiberuflich Tätiger im Kultur- und Medienbereich zu verhindern.

Die Koalitionspartner wollen die Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder, verbunden mit geeigneten Regularien, um eine wirksame Wahrnehmung der Kulturförderung von nationaler Bedeutung und Bewahrung von kulturellem Erbe durch Bund und Länder zu ermöglichen.

Der Bund hat eine besondere Verantwortung für die Kultur in Berlin. Der Kulturstaat Deutschland muss in der Hauptstadt erkennbar sein. Die Koalitionspartner stehen zu den Vereinbarungen des Hauptstadtkulturvertrages und zu den Entscheidungen zur Fertigstellung der Museumsinsel. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sollen zügig die weiteren Entscheidungen zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses getroffen werden.

Die Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes von 1999 wird fortgeschrieben mit dem Ziel der angemessenen Berücksichtigung der beiden Diktaturen in Deutschland.

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR wird durch die Umsetzung des Außenstellenkonzepts und die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes in die Lage versetzt, fünfzehn Jahre nach der Wiedervereinigung die Behörde zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Die Koalition bekennt sich zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung. Wir wollen im Geiste der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zeichen setzen, um - in Verbindung mit dem Europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität über die bisher beteiligten Länder Polen, Ungarn und Slowakei hinaus - an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik muss wieder die tragende dritte Säule deutscher Außenpolitik werden und den deutschen Interessen im Ausland dienen. Dies setzt eine sachgerechte Mittelausstattung voraus. Die Mittler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, insbesondere die Goethe-Institute und die deutschen Auslandsschulen, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für enge und vertrauensvolle Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Partnern und erfüllen wertvolle Aufgaben bei der Verständigung zwischen den Kulturen. Ein Schwerpunkt ist die Vermittlung, Förderung und Stärkung der deutschen Sprache im Ausland.

Die Deutsche Welle soll in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gestärkt werden. Die Kooperation der Deutschen Welle Fernsehen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF ist auf Basis von Vereinbarungen mit den Sendern und der Erfahrungen mit German TV zu intensivieren, um einen umfassenden, aktuellen und attraktiven deutschen Auslandsrundfunk zu ermöglichen.

Wir werden insbesondere mit Russland Verhandlungen über die Rückgabe von deutschem Kulturgut, das kriegsbedingt nach dem Zweiten Weltkrieg verbracht worden ist, intensiv weiter führen. Daneben sollen gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen neue Möglichkeiten erörtert werden, Fortschritte in der Frage der Rückführung dieser Kulturgüter zu erreichen.

Deutschland wird das UNESCO-Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgütern ebenso umsetzen wie die kürzlich verabschiedete UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt. Bei internationalen Handelsvereinbarungen muss wie bisher der besondere Charakter von kulturellen Dienstleistungen als Kultur- und Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden. Der Handlungsspielraum staatlicher Kulturförderung gegenüber der WTO (zum Beispiel im Rahmen von GATS) und der EU muss gewährleistet bleiben. Eine grundlegende Einigung auf EU-Ebene über die Vereinbarkeit von staatlicher Kulturförderung im Hinblick unter anderem auf europäisches Beihilferecht und die Dienstleistungsrichtlinie wird angestrebt. Die Autonomie der Mitgliedstaaten der EU zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb einer zukunftsfähigen dualen Medienordnung muss gewährleistet sein.

Auf europäischer Ebene gilt es, die Revision der EU-Fernsehrichtlinie zu begleiten und insbesondere an der Trennung von Programm und Werbung festzuhalten.

Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierzu gehören international wettbewerbsfähige Verwertungsregelungen und mit EU-Ländern vergleichbare steuerliche Bedingungen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu mobilisieren.

Eine Änderung des Medienerlasses von 2001 muss dazu führen, dass Koproduktionen mit deutscher Beteiligung nicht mehr behindert werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Medienstandort Deutschland müssen, insbesondere durch eine Reform der Medien- und Kommunikationsordnung, in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern den technischen Entwicklungen angepasst werden. Rasante Veränderungen im Bereich der Telekommunikation, des Rundfunks, der Telemedien und die zunehmende Konvergenz der Medien machen einen einheitlichen Rechtsrahmen erforderlich. Dabei wollen die Koalitionspartner insbesondere die Pressevielfalt, die Bürgerrechte und den besonderen Schutz der Journalisten sichern.  

3. Deutschland - Sportland

Deutschland ist ein anerkanntes Sportland mit sportbegeisterten Menschen. Sport bewegt die Menschen und fördert die soziale Integration. Er ist als Prävention gegen zunehmenden Bewegungsmangel insbesondere bei Kindern und Jugendlichen verstärkt zu nutzen und zu unterstützen. Die Grundlage des deutschen Sports sind die Vereine, die wiederum auf das Engagement vieler ehrenamtlich Tätiger angewiesen sind. Wir wollen den Breiten-, Spitzen- und Behindertensport weiter fördern. Breiten- und Spitzensport bedingen und brauchen einander. Der Spitzensport rekrutiert sich immer wieder aus den Besten des Breitensports und die Spitzenleistungen der Athleten ziehen Millionen Zuschauer in ihren Bann. Wir freuen uns auf die vielen Welt- und Europameisterschaften in unserem Land und insbesondere auf die Fußballweltmeisterschaft 2006, bei der sich Deutschland als gastfreundliches, weltoffenes und sportbegeistertes Land präsentieren wird. Wie werden uns weiterhin für herausragende internationale Sportereignisse bewerben.

Wir werden die Neuorganisation des deutschen Spitzensports positiv begleiten und sein Bemühen um einen sauberen und fairen Sport unterstützen. Deutschland wird seine Verpflichtungen aus dem Welt-Anti-Doping-Code umsetzen.