Mit dem Haustier reisen

Reiserecht Mit dem Haustier reisen

Wenn das Haustier mit auf Reisen soll, ist Einiges vorab zu klären: Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? In welchen Urlaubsländern gelten welche Regeln? Was ist beim Transport zu beachten? Hier ein paar Tipps.

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Sich vor dem Urlaub zu informieren, erspart böse Überraschungen. So gilt in manchen Ländern für Hunde Leinen- oder auch Maulkorbpflicht. Auskunft über die geltenden Vorschriften für das Verreisen mit Tier gibt die jeweilige Botschaft des Reiselandes. Ebenso informieren Fluggesellschaften und Reisebüros. Auch die Wiedereinreise in die EU ist zu bedenken.

Wer mit seinem Haustier innerhalb Europas verreisen will, benötigt einen EU-Heimtierausweis. Darin attestiert der Tierarzt die Tollwutimpfung. Wer mit dem Tier außerhalb Europas unterwegs sein will, muss je nach Land möglicherweise zusätzliche Vorkehrungen treffen.

Für den Fall, dass das Tier einmal ausbüxen sollte, ist die Angabe der Urlaubs- und Heimadresse am Halsband oder an der Marke hilfreich.

Mit Auto, Bahn oder Flug reisen

Für die Mitnahme im Auto gilt: Das Tier muss durch Absperrgitter, Transportbox oder Autogurt gesichert sein. Die Bahn kann ab einer bestimmten Größe des Tieres einen zusätzlichen Fahrschein verlangen.

Geht die Reise per Flug, entscheidet das Körpergewicht des Tieres, ob es mit in die Kabine darf oder im Gepäckraum reisen muss. So dürfen Tiere bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm in einer Transporttasche zum Reisenden in die Kabine. Schwerere Tiere müssen in einer Transportbox im Gepäckraum untergebracht sein. Wichtig: Während des Transports muss das Tier mit Wasser versorgt sein.