Grünes Licht für die Honorarberatung

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Verbraucherfinanzen Grünes Licht für die Honorarberatung

Die Anlagenberatung auf Honorarbasis wurde neu geregelt. Der Bundesrat hat dem Honoraranlageberatungsgesetz zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht damit den Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund gerückt.

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Anlageberatung in Deutschland wird hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung erbracht. Etwa 300.000 provisionsabhängigen Beratern stehen nur etwa 1.500 Honorarberater gegenüber. Das wird sich ändern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, wer sie berät: ein Vermittler, der eine Provision erhält, wenn er Finanzprodukte verkauft, oder ein unabhängiger Berater, dessen Dienst sie bezahlen.

Der Verbraucher steht im Vordergrund

Tritt das Gesetz Mitte 2014 in Kraft, ist die Honorarberatung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Bundesregierung führt mit dem Gesetz den geschützten Beruf des "Honorar-Anlageberaters" ein und schafft die Voraussetzungen für den Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung.

Kundinnen und Kunden unabhängig, bedarfsgerecht und ohne persönliches Interesse zu beraten: Die Ministerin ist überzeugt, dass die Honorarberatung diesem Anspruch am besten gerecht werden könne, da sie nicht von Provisionszahlungen beeinflusst wird.

"Der Kunde und seine persönlichen Interessen müssen immer im Vordergrund stehen. Nur Banken und Berater, die diesen Grundsatz berücksichtigen, werden langfristig auf dem Anlagemarkt erfolgreich sein können", unterstrich Aigner.

Honorarberater müssen weitergehende Anforderungen erfüllen, als Anlageberater auf Provisionsbasis:

  • Sie müssen über einen ausreichenden Marktüberblick verfügen. Die Beratung muss ein breites Angebot umfassen. Sie darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzanlagen nahestehende Anbieter beschränken.

  • Die Beratung darf ausschließlich auf Kundenvergütung erfolgen. Sind bestimmte Finanzprodukte nicht provisionsfrei am Markt erhältlich, müssen die Berater diese "Zuwendungen" unverzüglich an ihre Kunden weiterleiten.

  • Für Honorar-Finanzanlageberater führt die Neuregelung spezielle gewerberechtliche Erlaubnis- und Eintragungspflichten (IHK-Register) ein. Damit wird die honorargestützte Anlageberatung beispielsweise für offene Investmentfonds möglich.

Beratung und Verkauf trennen

Bieten Banken Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche strikt voneinander trennen. Aigner: "Indem wir die Kriterien einer Honorarberatung klar definieren, erschließen wir ein neues Geschäftsfeld. Ich bin davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird."

Die Bundesregierung hat seit der Finanzmarktkrise 2008 entschlossen gehandelt. Sie hat mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" beim finanziellen Verbraucherschutz Maßstäbe gesetzt.

Ob Produktinformationsblätter, Beratungsprotokolle oder Honorarberatung, die Stärkung der Finanzaufsicht oder die Regelungen zum Grauen Markt: Alle Maßnahmen verbessern die Transparenz und stärken damit den Verbraucherschutz. Das Bundesverbraucherschutzministerium strebt deshalb an, das Modell der Honorarberatung auf weitere Bereiche der Finanzberatung auszudehnen.

EU-Regelung erst später

Das Honoraranlageberatungsgesetz ist ein weiterer Baustein des neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte und stärkt den Verbraucherschutz. Damit ist Deutschland Vorreiter in Europa.

Zwar verfolgt die EU-Kommission ein vergleichbares Konzept für eine "unabhängige Beratung", die deutsche Regelung ist jedoch umfassender. Mit der Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive wird zudem nicht vor 2015 gerechnet.