Klarheit bei Lebensmitteln

Verbraucherschutz Klarheit bei Lebensmitteln

Zu den Grundprinzipien des Lebensmittelrechts gehört es, dass Lebensmittel sicher sein müssen und die Verbraucher nicht täuschen dürfen. Dabei helfen Lebensmittelkennzeichen und das Portal Lebensmittelklarheit.

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Die meisten Lebensmittel, die wir zu uns nehmen, werden in Fertigpackungen angeboten, ohne dass man vor dem Kauf einen Blick darauf werfen kann. Damit Kunden sich über die Inhalte ausreichend informieren können, sind die Hersteller und Händler verpflichtet, bestimmte Angaben auf Lebensmitteln zu machen. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln schafft Transparenz. Es existiert eine Vielzahl von Siegeln und Angaben.

Nicht blenden lassen!

Dennoch gibt es viele Kennzeichnungs- und Werbetricks der Anbieter. Oberstes Gebot ist deshalb, nicht einfach Angaben wie etwa "light", "leicht" oder "Geflügelwiener" und "Lammsalami" zu vertrauen. Ebenso wenig vertrauen sollten Verbraucher Angaben wie "Nach Hausfrauenart" und "ohne Zusatzstoff …", denn häufig werden Ersatzzutaten, die zum Beispiel den Geschmack verstärken, eingesetzt.

Vielmehr sollte genau auf die Kalorien- und Nährwertangaben auf einer Packung oder auf das Zutatenverzeichnis geschaut werden. Denn nur so können Verbraucher in den meisten Fällen die genaue Zusammensetzung eines Lebensmittels erfahren.

EU-weit sind grundsätzlich folgende Angaben auf der Verpackung Pflicht:

  • Verkehrsbezeichnung (Name des Lebensmittels),
  • Zutatenliste nach Gewicht in absteigender Reihenfolge sowie Zusatzstoffe (wird eine Zutat hervorgehoben, zum Beispiel "Rindfleisch - Lasagne", muss die Menge in Prozent angegeben werden),
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum (Leicht verderbliche Lebensmittel müssen bis zum Verbrauchsdatum verzehrt werden. Aber: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Auch nach Ablauf kann das Lebensmittel noch gut sein! Das sollten Verbraucher einfach mit ihren Geschmacksnerven prüfen),
  • Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers, Verkäufers, so dass sich der Verbraucher dort nach der Herkunft der Zutaten erkundigen kann,
    Angaben zu Gewicht/Füllmenge,
  • Preis/Grundpreis (was das Lebensmittel pro Einheit - Kilogramm, Gramm, Liter - kostet),
  • Ursprungsland bei Rind - und Geflügelfleisch, Obst und Gemüse, Eiern, Wein, Honig, Olivenöl, Bioprodukten sowie Erzeugnissen aus Aquakulturen.

Die Herkunft einzelner Zutaten muss derzeit auf verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln nicht angegeben werden. Die EU prüft allerdings - und aufgrund der Vorkommnisse um Pferdefleisch beschleunigt -, ob eine solche, unter Umständen recht aufwendige Kennzeichnung auch bei verarbeiteten Produkten machbar ist. Deutschland unterstützt dieses Vorhaben.

Letztlich kann eine Falschdeklaration bei der Herkunftsbezeichnung jedoch nur verhindert werden, wenn die Lebensmittelwirtschaft eigenverantwortlich handelt. Außerdem müssen die Überwachungsbehörden streng kontrollieren.

Lose Ware und frisches Fleisch

Für viele Lebensmittel, zum Beispiel Eier, Milch, Fruchtsaft und Käse, gibt es besondere Kennzeichnungsvorschriften. So müssen Eier der Güteklasse A einen Stempel tragen, aus dem sich die Haltung, das Herkunftsland und die Betriebsnummer ergeben:

Haltungssystem:
Herkunftsland:
0 = ökologisches ErzeugnisDE = Deutschland
1 = FreilandhaltungAT = Österreich
2 = BodenhaltungBE = Belgien
3 = KäfighaltungNL = Niederlande

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Kennzeichnung von Fleisch

Bei Rindfleisch zum Beispiel muss - als Folge der BSE-Krise - stets nachvollziehbar sein, wo die Tiere geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Dazu dient die individuelle Kennzeichnung des Tieres mit zwei Ohrmarken beziehungsweise jedes Schlachtkörpers mit Schlachtnummern.

Außerdem werden  das  Zerlegen des Fleischs und die weitere Vermarktung auf allen Stufen dokumentiert. Auf dem Etikett und beim Loseverkauf sind folgende Angaben in deutlich sichtbarer Form vorgeschrieben:

  1. Kennnummer des Tieres oder der Charge von Tieren, von denen das Fleisch stammt,

  2. geboren, gemästet, aufgezogen, geschlachtet und zerlegt in (Name des EU-Mitgliedstaates oder des Drittlandes),

  3. finden die Schritte unter 2 in einem Land statt, genügt als Angabe "Herkunft: Land  X",

  4. EU-Zulassungsnummern der Schlacht- und Zerlegebetriebe.

Mit der EU-Lebensmittel-Informations-Verordnung wird die Herkunftskennzeichnung künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend.

Auch für lose Ware wie ofenfrisches Brot, frisches Obst und Gemüse gelten Kennzeichnungspflichten. Auch hier muss das Ursprungsland angegeben sein. Insgesamt sind die Informationen jedoch weniger ausführlich als bei verpackter Ware, denn im Zweifel kann man jederzeit den Händler fragen.

Zusätzliche Angaben auf Lebensmitteln

Lebensmittel sollen außerdem tabellarisch Angaben zum Kaloriengehalt und zu sechs Nährstoffen (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz) enthalten. Dies ist verpflichtend, wenn ein Lebensmittel nährwertbezogene Angaben aufweist, wie zum Beispiel "fettarm" oder "reich an Ballaststoffen". In einem solchen Fall müssen bestimmte Anforderungen an die Nährstoffzusammensetzung erfüllt sein.

Auf der Vorderseite des Produkts sollte zudem nochmals ein Hinweis auf den Kaloriengehalt stehen. Auch die vier wichtigsten Nährstoffe sowie deren prozentualer Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr sollten aufgeführt sein. Das ist eine Empfehlung des Bundesverbraucherministeriums, um einseitiger Ernährung vorzubeugen.

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Gesundheitswerbung muss stimmen

Häufig findet man auf Lebensmitteln Angaben wie "Hilft bei…", "Beugt vor…". Doch welche Wirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Darüber herrschte bisher oftmals Unsicherheit.

Verbraucher sind nun besser vor falschen oder nicht nachgewiesenen Angaben geschützt: Hersteller dürfen nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben auf ihren Produkten werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchlaufen haben.

Große Schrift und Einfrierdatum

Die EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel macht diverse Vorgaben für eine größere Transparenz von Lebensmitteln. Verbindlich werden die meisten Vorschriften ab Dezember 2014.

So schreibt das EU-Recht eine Mindestschriftgröße auf Produktverpackungen vor. Ziel ist es, dass Informationen gut lesbar sind.
Für Lebensmittelimitate wie etwa "Analogkäse" gibt es spezielle Kennzeichnungspflichten: Hier ist der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens anzugeben - die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Die Verwendung von so genanntem "Klebefleisch" muss mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich kenntlich gemacht werden.

Eingefrorenes Fleisch und Fleischzubereitungen sowie unverarbeitete Fischereierzeugnisse müssen ein Einfrierdatum aufweisen.

Allergene in Lebensmitteln

EU-weit gilt: Auf dem Etikett vorverpackter Lebensmittel müssen die 14 Lebensmittelzutaten und Stoffe, die am häufigsten Allergien auslösen, gekennzeichnet sein. Auf nicht verpackten Lebensmitteln wird die Kennzeichnung von Allergenen nach der neuen EU-Verordnung zur Information der Verbraucher ab 2014 verpflichtend. Zum Beispiel durch Angaben in unmittelbarer Nähe des Lebensmittels.

Gentechnik

In Produkten, die mit dem Prädikat "ohne Gentechnik" versehen sind, dürfen keine Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nachweisbar sein. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs, wie Fleisch, Eiern oder Milchen heißt das, dass gentechnisch veränderte Pflanzen während eines bestimmten Zeitraums nicht zum Futter eines Tieres gehören dürfen. Dieser Zeitraum beträgt etwa bei Schweinen vier Monate vor der Schlachtung.

Wenn Lebensmittel GVO enthalten, muss dieses EU-weit gesondert gekennzeichnet werden. In Deutschland sind Produkte mit GVO in der Regel nicht auf dem Markt.

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Bio-Siegel

Bio-Siegel

Logo Bio-Siegel

Foto: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Lebensmitteln, die das (nationale) sechseckige Biosiegel tragen, kann man vertrauen. Dagegen sind Begriffe wie "Öko", "ökologisch", "Bio", "biologisch" keine Garantie. Lebensmittel mit dem Biosiegel müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen.

Verboten sind insbesondere Bestrahlung, die Verwendung von GVO, Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln sowie leicht löslichem, mineralischem Dünger. Vorgeschrieben sind abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen, flächengebundene artgerechte Tierhaltung sowie Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln.

Mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Öko-Landbau stammen. Bei der Kennzeichnung muss die Code-Nummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben sein.

Mittlerweile ist das EU-Bio-Logo für diese Produkte verpflichtend. Die nationalen Kennzeichen und Gütesiegel privater Anbieter dürfen aber daneben weiterverwendet werden. Dazu gehören auch regionale Herkunftsangaben im unmittelbaren Umfeld des Bio-Siegels.

Gütesiegel privater Anbieter

Logo Naturland

Foto: Naturland Verband für ökologischen Landbau e.V.

Daneben gibt es eine Vielzahl von Gütesiegeln diverser Anbauverbände, die meist strengere beziehungsweise weitere Anforderungen als die staatlichen vorgeschriebenen haben.

So ist für die Tiere eine größere Stall- und Auslauffläche vorgesehen oder Futter muss zu einem bestimmten Anteil vom eigenen Hof stammen. Auch der maximale Düngemittelsatz und die Anzahl der zugelassenen Zusatzstoffe sind gegenüber der EU-Verordnung niedriger.

Zusätzlich zum dichten Netz der staatlichen Kontrollen müssen diese Betriebe die jeweiligen internen Anforderungen erfüllen. Da die Kriterien der Verbände nicht einheitlich sind, empfiehlt es sich, deren Richtlinien zu vergleichen.

Die wichtigsten Anbauverbände: Bioland, Demeter, Naturland, Neuland, Ecovin (steht für ökologischen Weinbau).

Fairtrade: Hier kaufen Abnehmer direkt beim Erzeuger in Entwicklungsländern zu einem fairen Preis, der damit auch über dem Weltmarktniveau liegen kann. Es gelten zudem strenge soziale und ökologische Kritererien, beispielsweise ist Kinderarbeit verboten.

Um beim Fischkauf eine umweltbewusste Wahl zu treffen, gibt es beispielsweise das blaue Siegel der unabhängigen Organisation MSC (Marine Stewardship Council). Daneben gibt es weitere Siegel, wie zum Beispiel das Nachhaltigkeitssiegel von Island.