Die wichtigsten Änderungen beim BAföG

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FAQ zur BAföG-Reform 2024 Die wichtigsten Änderungen beim BAföG

Studienstarthilfe und höhere Freibeträge: Die BAföG-Reform soll Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität auf ihrem Weg zum Abschluss ermöglichen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

4 Min. Lesedauer

Das Foto zeigt einen vollen Uni-Hörsaal.

Durch die neue Bafög-Reform sollen Studierende finanziell entlastet werden und mehr Flexibilität während des Studiums erhalten.

Foto: picture alliance/dpa

Um die Situation von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern zu verbessern, hat die Bundesregierung die nächste BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Geplant ist unter anderem, eine Studienstarthilfe einzuführen und die Freibeträge zu erhöhen. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im FAQ.

Welche Änderungen umfasst die neue BAföG-Reform?

  • Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner der Geförderten werden um fünf Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um fünf Prozent erhöht
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
  • Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden. 
  • Zudem soll der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert werden. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen.

Das BAföG ist der wichtigste Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung. Es ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit einhergehende bessere berufliche Chancen.

Was ist die Studienstarthilfe und wer bekommt sie?

Junge Menschen, die vor Aufnahme ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen, haben künftig einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Die Studienstarthilfe soll eine besonders zielgenaue Hilfe sein. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Durch die Studienstarthilfe sollen finanzielle Hürden für einen Studienstart abgebaut werden. Sie unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Wie ist die neue Regelung zum Fachrichtungswechsel?

Studierende, die BAföG erhalten, sollen ein Semester länger Zeit bekommen, um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Bisher gilt bei einem Fachrichtungswechsel oder einem Ausbildungsabbruch an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien, dass ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters anerkannt werden kann.

Mit der neuen Regelung ist ein Wechsel bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich. Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet.

Welche Verbesserung gibt es bei den Freibeträgen für die Eltern?

Mit der BAföG-Reform im Jahr 2022 wurde mit der Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 Prozent bereits eine erhebliche Ausweitung des Kreises der Berechtigten erreicht. Die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung ist in den letzten beiden Jahren erstmals seit 2012 wieder gestiegen.

Zum Wintersemester 2024/25 sollen die Eltern-Freibeträge nun erneut um fünf Prozent angehoben werden, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern.

Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, soll zudem künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet werden.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Gab es nicht vor Kurzem erst eine BAföG-Reform?

Ja, das ist richtig. Die Bundesregierung hat bereits eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist. Seitdem können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die Reform im Jahr 2022 ergeben:

  • Der Förderungshöchstbetrag ist von 861 Euro auf 934 Euro gestiegen.
  • Zugleich wurde die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben. 
  • Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Geförderten wurden um 20,75 Prozent angehoben. Zum Wintersemester 2024/25 sollen die Eltern-Freibeträge nun erneut um fünf Prozent angehoben werden.
  • Der Wohnbedarfszuschlag wurde von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.

Die Bundesregierung hat zudem einen BAföG-Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können. Weitere Informationen dazu lesen Sie im FAQ BAföG-Reform 2022 .

Kann man den Antrag auf BAföG auch online stellen?

Ja, bereits seit 2021 kann der BAföG-Antrag auch online gestellt werden. Ab sofort unterstützt dabei die kostenlose BAföG Digital-App . Nutzerinnen und Nutzer können nun von ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu ihrem bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermitteln und den Status des Antrags einsehen.

Die BAföG Digital-App beinhaltet außerdem den neuen BAföG-Rechner . Mit ihm kann der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden. Der BAföG-Rechner steht auch im Browser zur Verfügung.

Die BAföG-Reform ist eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Nach der ersten BAföG-Reform im Jahr 2022 werden nun weitere wesentliche Schritte zur Umsetzung der Ziele aus dem Koalitionsvertrag verwirklicht.