Anspruch auf umfassende Aufklärung

Individuelle Gesundheitsleistungen  Anspruch auf umfassende Aufklärung

Kosten, Nutzen und Risiken ärztlicher Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht bezahlen, stehen immer wieder in der Diskussion. Viele Patientinnen und Patienten klagen über mangelnde Aufklärung oder fühlen sich gedrängt, solche Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei gibt es Regeln und Anlaufstellen, die Orientierung bieten.

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Patientin bei Messung des Augeninnendrucks mit einem Tonometer zur Kontrolle des Grünen Star.

Messung des Augeninnendrucks - für die Kosten muss der Patient selbst aufkommen.

Foto: picture alliance / imageBROKER

Einer aktuellen Untersuchung zufolge erhalten rund 29 Prozent der gesetzlich Versicherten von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein Angebot für eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Die Kostenspanne der angebotenen Leistungen liegt zwischen zehn und 1.000 Euro.

Bei vielen dieser privaten Zusatzleistungen ist deren Nutzen nach Ansicht von Krankenkassen und Ärztevertretern jedoch nicht oder noch nicht ausreichend belegt. Sie werden deshalb von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Zu den fragwürdigen Leistungen zählen einige zusätzliche Ultraschalluntersuchungen - vor allem für Frauen zur Krebsfrüherkennung, etwa bei Eierstockkrebs - oder die ergänzende Messung des Augeninnendrucks (Glaukomfrüherkennung). Allein diese beiden Untersuchungen machen der Studie zufolge rund 45 Prozent des IGeL-Marktes aus.

Jeder Versicherte erhält von seiner Krankenkasse die medizinisch notwendige, das heißt, eine ausreichende, bedarfsgerechte und dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Versorgung .

Erst aufklären, dann entscheiden

Für Patientinnen und Patienten ergibt sich daraus ein großer Informations- und Beratungsbedarf: Was ist der medizinische Mehrwert? Welche möglichen Risiken gibt es? Und was kosten die IGeL?

Antworten soll in erster Linie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt geben. Sie können den konkreten Einzelfall aus medizinischer Sicht am besten beurteilen.

Patientinnen und Patienten sollten sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Ärztin oder der Arzt sie so umfassend aufklärt, dass sie eine eigene Entscheidung treffen können. Dazu gehört, warum die gesetzliche Krankenkasse die Leistung nicht übernimmt. Zwischen Arzt und Patient muss vor der geplanten Leistung eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, die die voraussichtlichen Kosten aufführt. Der Patient muss zudem eine Rechnung erhalten - mit detaillierten Angaben der Leistungsbestandteile und deren Preis.

Informationsangebote außerhalb der Arztpraxis

Krankenversicherungen, Ärztekammern sowie Verbraucherzentralen klären umfassend über die einzuhaltenden Regeln auf. Sie bieten Checklisten an, die in der Kommunikation mit dem Arzt helfen können. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine Zusatzleistung geeignet ist. Genauso wichtig ist, dass die Beratung sachlich und ohne anpreisende Werbung stattfindet. Nicht zuletzt sollte jede Patientin und jeder Patient wissen, dass sie oder er sich für die Entscheidung Zeit lassen und eine Zweitmeinung einholen kann.

Zusatzleistungen unter der Lupe

Eine medizinische Bewertung der wichtigsten Zusatzleistungen und viele Informationen zu IGeL-Fragen bietet der so genannte "IGeL-Monitor" . Er wird vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Von A wie Akupunktur über Biofeedback, Eigenblut, Hyaluronsäure-Spritzen ins Knie bis hin zu Ultraschall-Untersuchungen unterzieht der Monitor mehr als 50 Angebote einer kritischen Beurteilung.

In Zweifelsfällen können sich die Patientinnen und Patienten auch direkt an ihre Krankenkasse wenden.

Ein umfassendes Informationsangebot bietet außerdem die von der Bundesregierung geförderte Onlineplattform IGeL-Ärger.de . Die Verbraucherzentrale sammelt dort Erfahrungen und Beschwerden von Patienten, um sie allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.