Veranstaltungsordnung für das Bundespresseamt

  1. Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Personen, die gegen die Regeln dieser Veranstaltungsordnung verstoßen, können vom Veranstaltungsort verwiesen werden.
    Alle Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie der Beschäftigten des Veranstalters sofort Folge zu leisten. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
  4. Versammlungen auf dem Veranstaltungsgelände sind untersagt.
  5. Verboten ist die Mitnahme von:
    – Waffen jeder Art;
    – Sachen und Gegenständen, die als Waffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können;
    – gefährlichen und brennbaren Substanzen (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge);
    – sperrigen Gegenständen wie Leitern, Hockern, (Klapp-) Stühlen, Kisten, große Taschen, Rucksäcken, Reisekoffern; pyrotechnischen Gegenständen;
    – Fahnen oder Transparenten (Ausnahme: vom Veranstalter verteilte oder genehmigte Fahnen);
    – mechanisch betriebenen Lärminstrumenten;
    – alkoholischen Getränken;
    – Tieren (Ausnahme: Blindenführhunde);
    Laserpointern;
    – Kameras (außer für private Zwecke) oder sonstigen Ton- oder Bildaufnahmegeräten;
  6. Feuer machen, grillen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkörpern, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.
  7. Das Besteigen von Denkmälern, Bäumen, Ampeln, Zäunen, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungs- anlagen, Kamerapodesten, Masten aller Art usw. sowie das Betreten von Unterholz und Sträuchern ist untersagt.
  8. Es ist verboten:
    – ohne Zutrittsberechtigung Bereiche zu betreten, die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind.
    – Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen.
    – Tonwiedergabegeräte zu betreiben.
    – ohne Genehmigung des Veranstalters Waren jeglicher Art zu verkaufen, Dienstleistungen anzubieten, Drucksachen zu verteilen, Sammlungen durchzuführen oder künstlerische Darbietungen zur Aufführung zu bringen, ebenso die Werbung und Verteilung von Gegenständen aller Art.
  9. Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Person berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durch suchen.
  10. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, gegen die Veranstaltungsordnung oder das Hausrecht verstoßen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, können zurückgewiesen und am Betreten des Geländes gehindert werden.
  11. Film-, TV- und Tonaufnahmen sind untersagt (außer durch die vom Veranstalter zugelassenen Medienvertreter).
  12. Bei dieser Veranstaltung wird viel fotografiert und gefilmt! Daher ist zu erwarten, dass auch Sie und Ihre Familie auf einer Aufnahme mit Bild und Ton festgehalten werden.
    Mit Ihrem Besuch auf diesem Gelände erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen im Rahmen dieser Veranstaltung entstandenen Bild- und Tonaufnahmen unentgeltlich und zeitlich unbefristet für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verwendet werden dürfen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß!