Förderung von Lastenrädern (BMU)

E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) sowie Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger) mit einem Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und einer Mindest-Nutzlast von 150 kg werden beim Einsatz im fahrradgebundenen Lastenverkehr durch die Kleinserien-Richtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert. Diese Förderung erfolgt als flankierende Maßnahme zum Sofortprogramm Saubere Luft im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Der Förderaufruf wurde im März 2018 veröffentlicht.

Weitere Informationen auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.