Der Nationale Integrationspreis der Bundeskanzlerin: Häufig gestellte Fragen

Nationaler Integrationspreis - Fragen

Nationaler Integrationspreis - Fragen

Foto: Bundesregierung

Was ist der Nationale Integrationspreis und warum gibt es ihn?

Die Bundesregierung hat den Nationalen Integrationspreis mit der "Meseberger Erklärung zur Integration" aus der Taufe gehoben, die bei der Klausur des Bundeskabinetts am 24./25. Mai 2016 im Gästehaus der Bundesregierung, Schloss Meseberg, beschlossen worden ist. Einmal im Jahr soll ein erfolgreiches Projekt, eine beispielgebende Initiative oder ein beeindruckendes Engagement im Bereich der Integration von Zuwanderern prämiert werden. Ausgezeichnet werden können sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen, Organisationen oder Kommunen. Die Entscheidung über den Preis trifft eine Jury aus fünf Fachleuten und Personen des öffentlichen Lebens aus den Vorschlägen von 33 vorschlagsberechtigten Institutionen.

Warum ein eigener Integrationspreis der Bundeskanzlerin?

Dem Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin liegt die Überlegung zugrunde, einmal im Jahr die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein erfolgreiches Projekt, eine beispielgebende Initiative oder ein beeindruckendes Engagement im Bereich der Integration von Zuwanderern zu lenken, und so andere zum Nachahmen anzuregen. Gute Beispiele sollen bekannt gemacht und so möglichst verbreitet werden. Die Preisverleihungen sind daher presseöffentlich, um dem Preisträger ein Forum zu bieten, "sein" Integrationsprojekt in Anwesenheit der Bundeskanzlerin öffentlich vorzustellen.

Wer wird ausgezeichnet?

Mit dem Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin werden Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Kommunen ausgezeichnet und gewürdigt, die sich in beispielgebender Weise um die Integration von Migranten verdient gemacht haben.

Wer darf sich bewerben?

Der Nationale Integrationspreis der Bundeskanzlerin ist kein Bewerberpreis. Preisträger kann nur werden, wer von einer der 33 vorschlagsberechtigten Institutionen nominiert worden ist.

Wer ist vorschlagsberechtigt?

Insgesamt 33 Institutionen können jeweils eine Einzelperson, eine Personengruppe, eine Organisation oder eine Kommune vorschlagen, die ihrer Ansicht nach mit dem Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin ausgezeichnet werden sollte. Die Institutionen sind in den Statuten des Preises festgelegt worden und repräsentieren alle wichtigen Bereiche der Gesellschaft.

Wer hat die vorschlagsberechtigten Institutionen ausgewählt?

Die Bundeskanzlerin hat Institutionen aus allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen als vorschlagsberechtigt festgelegt, die Expertise im Bereich Integration vorweisen können oder dort aktiv sind. Entscheidungsleitend war es, alle wichtigen Bereiche der Gesellschaft abzudecken, um der Jury zu ermöglichen, den Preisträger aus einem möglichst vielfältigen Kandidaten-Pool auszuwählen.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Aus den Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Institutionen wählt eine Jury aus fünf Fachleuten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in nichtöffentlicher Sitzung einen Preisträger aus und entscheidet darüber mit einfacher Mehrheit. Dabei berücksichtigt sie Kriterien wie Nachhaltigkeit, Intensität des Engagements, Übertragbarkeit, Innovationskraft und Wirkungsgrad eines Vorschlags.

Wie hoch ist das Preisgeld?

Der Nationale Integrationspreis ist mit einem Preisgeld von 10.000 EUR dotiert. Im Mittelpunkt der Verleihung steht allerdings der ideelle Wert der Auszeichnung, verbunden mit der Verleihung durch die Bundeskanzlerin im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Wer hat die Jurymitglieder ausgesucht?

Die ehrenamtliche Jury des Nationalen Integrationspreises wird durch die Bundeskanzlerin für die Dauer von drei Jahren berufen. Wiederberufungen sind zulässig. Der ersten Jury gehören Prof. Dr. Naika Foroutan, Sami Khedira, Ahmad Mansour, Petra Roth und Dr. h.c. Frank-J. Weise an. Herr Dr. Weise wurde von der Jury zum Vorsitzenden gewählt.

Nach welchen Kriterien entscheidet die Jury?

Aus den Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Institutionen wählt die Jury des Nationalen Integrationspreises in nichtöffentlicher Sitzung einen Preisträger aus und entscheidet darüber mit einfacher Mehrheit. Dabei berücksichtigt sie Kriterien wie Nachhaltigkeit, Intensität des Engagements, Übertragbarkeit, Innovationskraft und Wirkungsgrad eines Vorschlags.

Wann ist die Preisverleihung geplant?

Die erstmalige Preisverleihung hat am 17. Mai 2017 stattgefunden. Preisträgerin 2017 ist die Stadt Altena mit ihrem Leitbild "Vom Flüchtling zum Altenaer Mitbürger".

Gibt es Regeln für den Nationalen Integrationspreis und wer hat sie festgelegt?

Ja, in den Statuten des Nationalen Integrationspreises der Bundeskanzlerin sind Einzelheiten zu den Zielen des Preises, zu vorschlagsberechtigten Institutionen, zur Jury und zur Preisverleihung festgelegt. Die Statuten hat die Bundeskanzlerin festgelegt.