Plastikmüll bekämpfen

Neue EU-Richtlinie Plastikmüll bekämpfen

Die Bundesregierung und die EU verstärken ihren Kampf gegen die Plastikmüllfluten. Die Bundesregierung möchte Hersteller an den Müllbeseitigungskosten beteiligen und Mehrwegsysteme fördern. Die EU verbietet bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte, erhöht die Verwendung von Rezyklaten und ermöglicht die Beteiligung der Hersteller an Reinigungskosten.

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Plastikmüll am Strand

Unerwünschtes Strandgut: Die EU hat Einweg-Plastik den Kampf angesagt

Foto: mauritius images / Cultura / Monty Rakusen

Die Bundesregierung will die entsprechende Richtlinie der EU, die sogenannte Einweg-Plastik-Richtlinie , möglichst schon vor 2021, der vorgegebenen Frist, in nationales Recht umsetzen.

2,8 Milliarden pro Jahr / 320.000 pro Stunde / 5.300 pro Minute

So viele Einwegbecher für Heißgetränke nutzen die Deutschen jährlich laut einer Studie des Umweltbundesamtes . Das entspricht 34 Bechern pro Kopf. Oft landen die Becher und Deckel nach kurzer Zeit in der Umwelt und am Ende im Meer. Das Bundesumweltministerium (BMU) empfiehlt den Umstieg auf Mehrwegbecher. Dazu führt das BMU Gespräche mit dem Handel.

Strengere Vorschriften für Hersteller und Handel

Strohhalm, Becher, Wattestäbchen gehören zu den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten. Damit möchte die EU nun Schluss machen. Deshalb hat sie im Mai 2019 die neue Einweg-Plastik-Richtlinie beschlossen.

Diese umfasst im Wesentlichen:

  • Ein Vermarktungsverbot: Dies betrifft Kunststoffteller und -besteck, Kunststoffrührstäbchen, Luftballonhalter und Kunststofftrinkhalme, Getränkebecher aus geschäumten Polystyrol, Wattestäbchen mit Kunststoffanteil. Sie dürfen ab 2021 nicht mehr gehandelt werden. Laut EU-Angaben machen diese Plastikartikel etwa 70 Prozent des in den Meeren schwimmenden Plastikmülls aus. Zudem gibt es für diese Produkte bereits leicht erhältliche und erschwingliche Alternativen, zum Beispiel aus Bambus, Papier oder Holz.
  • Anforderungen an das Produktdesign von Kunststoffprodukten: Die Verschlüsse von Einwegflaschen aus Kunststoff müssen fest mit der Flasche verbunden sein, damit sie nicht einzeln in der Umwelt landen. Dies gilt spätestens ab 2025.
  • Kennzeichnungsvorschriften für den Einwegcharakter beziehungsweise für die umweltschädliche Wirkung bestimmter Produkte, wenn diese unachtsam weggeworfen werden: Dazu zählen Luftballons, Zigarettenfilter, Kunststoffbecher und Hygieneartikel mit Kunststoffanteil.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung: Diese gilt für leichte Kunststofftragetaschen, Getränkebecher, Zigarettenfilter, Fanggeräte der Fischerei. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht der Hersteller, sich an den Reinigungskosten zu beteiligen, die diese Produkte verursachen, wenn sie in der Umwelt landen. Dazu wird die Bundesregierung das Verpackungsgesetz entsprechend erweitern.
  • Maßnahmen zur Verbrauchs-und Abfallminderung: Diese gilt unter anderem für Getränkebecher und Fast Food-Verpackungen mit Kunststoffanteilen.
  • Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoffen müssen bis 2023 zu mindestens 30 Prozent aus Rezyklaten, also recycelten Kunststoffen, bestehen.

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Danach haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung möchte dies schneller erreichen.

Faire Sache: Mehrwegbecher

Die Bundesregierung möchte das Mehrwegsystem fördern. Eine gute Mehrweglösung für den klimaschonenden Kaffee unterwegs hat das Startup "FairCup" gefunden. FairCup-Kunden können ihre Becher an Leergutautomaten in Supermärkten zurückgeben. Die Becher eignen sich für Getränke und zum Beispiel auch für Salate. Schon jetzt hat der Automaten-Partner von FairCup 30.000 Standorte. Testläufe gibt es zurzeit in Supermärkten in Göttingen und Hildesheim. Das Unternehmen ist in ganz Deutschland vertreten und hat nun den Blauen Engel, das Umweltzeichen der Bundesregierung, für sein Mehrwegbechersystem erhalten.