Tierschutz verbessert

Umwelt Tierschutz verbessert

Tiere sollen künftig in der Zucht, beim Einsatz für wissenschaftliche Zwecke und im Zirkus besser geschützt werden. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem neuen Tierschutzgesetz zu.

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Versuchshamster in seinem Käfig

Mehr Schutz für Tiere im Labor

Foto: picture-alliance/ZB

Insgesamt werden mit dem neuen Tierschutzgesetz Verbesserungen in vielen Bereichen des Tierschutzes und für eine Reihe unterschiedlicher Tierarten erzielt.

Vorreiterrolle Deutschlands beim Tierschutz

Deutschland nimmt beim Tierschutz international eine Führungsrolle ein. Die Bundesregierung verfolgt beim Thema Tierschutz eine umfassende Strategie. Dazu gehört die Gesetzesnovelle zum Tierschutz, mit der die nationalen Tierschutz-Standards weiter erhöht werden.

Bereits vor zehn Jahren wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Die Tierhalter sind verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten.

Schutz von Versuchstieren

Ein Schwerpunkt der vom Kabinett beschlossenen Novelle befasst sich mit Versuchstieren in der Wissenschaft. Ihr Einsatz soll vermieden, vermindert oder verbessert werden. Zentraler Bestandteil ist ein fast vollständiges Verbot, Menschenaffen als Versuchstiere zu nutzen.

Mit der Gesetzesnovelle wird die europäische Versuchstier-Richtlinie, die im November 2010 in Kraft trat, in nationales Recht umgesetzt. Einheitliche Rahmenbedingungen in der EU für Industrie und Forschung sollen künftig mehr Schutz für Tiere garantieren, die für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden.

Das Gesetz passt die in Deutschland bestehenden Regelungen zum Tierschutz an, bereits geltende strengere Regelungen bleiben erhalten. Besondere Bedeutung erhalten künftig die Alternativmethoden zu Tierversuchen sowie die Verbesserung der Haltung von Versuchstieren.

3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement): Mit diesem Konzept soll die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken vermieden, vermindert oder verbessert werden. Es wurde von den englischen Forschern William Russell und Rex Burch 1959 entwickelt. Das Prinzip ist der einzige Weg, der sich weltweit durchgesetzt hat. Durch die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden hilft es, Zahl und Leiden der Versuchstiere zu reduzieren.

Änderungen im Tierschutzgesetz

Betriebliche Eigenkontrolle: Um den Tierschutz umfassend zu sichern, soll die Eigenverantwortung der Nutztierhalter erhöht werden. Für die Haltung von Nutztieren zu Erwerbszwecken wurden in die Gesetzesnovelle allgemeine Grundsätze aufgenommen. Spezifische Anforderungen enthält die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese Anforderungen sollen das Wohlergehen der Tiere sicher stellen. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung durch Verordnung nähere Regelungen zur Ausgestaltung der betrieblichen Eigenkontrolle treffen kann.

Betäubungslose Ferkelkastration: Ab Januar 2019 wird es verboten sein, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. In Deutschland werden derzeit jährlich rund 20 Millionen Ferkel kastriert, damit ihr Fleisch nicht streng riecht oder unangenehm schmeckt. Die Bundesregierung wird zwei Jahre zuvor - 2016 - über praktikable Alternativverfahren bei der Ferkelkastration berichten.

Einschränkungen bei der Qualzucht: Das Gesetz sieht auch eine Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Qualzucht vor. Qualzucht liegt vor, wenn bei der Züchtung Merkmale geduldet oder gefördert werden, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind.

Tieren in Zirkusbetrieben: Auch das Zurschaustellen von Tieren bestimmter wildlebender Arten an wechselnden Orten kann künftig durch Verordnung verboten oder beschränkt werden. Das gilt dann, wenn der Schutz der Tiere durch andere Regelungen nicht gewährleistet ist.

Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd: Die Kennzeichnung von Fohlen mit einem Brandzeichen, erfolgt, um die Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband sichtbar zu machen. Mittlerweile ist in der Europäischen Union (EU) die elektronische Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte sich daher für ein Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd stark gemacht. Der Schenkelbrand hat jedoch auch eine Bedeutung als sichtbare Kennzeichnung der Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband. Der Deutsche Bundestag hat deshalb beschlossen, den Schenkelbrand ab 2019 nur noch unter Betäubung, zum Beispiel durch örtliche Anwendung von Tierarzneimitteln, zuzulassen. So soll den Forderungen einiger Pferdezuchtverbände und dem Tierschutz angemessen Rechnung getragen werden.

Haustiere: Beim Verkauf von Heimtieren müssen dem künftigen Tierhalter schriftlich Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden.

Verbot der sexuellen Handlung an Tieren: Teil des neuen Tierschutzgesetzes ist auch ein Verbot der sexuellen Handlung von Menschen an Tieren.

Gewerbsmäßige Hundeausbildung: Sie wird künftig erlaubnispflichtig, um im Sinne des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen.

Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen: Das Gesetz sieht vor, dass künftig die Landesregierungen Maßnahmen gegen eine unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen ergreifen können. Das bedeutet zum Beispiel, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu verbieten oder zu beschränken. Dies dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden.