Landschaft gestalten – Monokulturen verringern

Direktzahlungen an Landwirte Landschaft gestalten – Monokulturen verringern

Landwirte benötigen eine verlässliche finanzielle Grundlage, um hochwertige Lebensmittel zu produzieren und Landschaften pflegen zu können. In Umsetzung der EU-Agrarreform hat der Bundestag nun ein Gesetz zu Direktzahlungen an Landwirte verabschiedet.

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Blühende Rapsfelder in Mecklenburg-Vorpommern

Direktzahlungen gibt es zukünftig auch für landschaftsgestaltende Maßnahmen

Foto: BMU / Brigitte Hiss

Die Landwirtschaft in Europa soll mit der Reform der Agrarpolitik ökologischer und nachhaltiger werden. Die Direktzahlungen der EU sind deshalb künftig stärker an Umweltmaßnahmen geknüpft.

Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die unmittelbare Förderung der Landwirtschaft über Direktzahlungen bildet die erste Säule der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Hierfür stehen Deutschland 2014 bis 2020 jährlich rund 4,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die zweite Säule ist die Förderung der ländlichen Entwicklung. Es gilt das Prinzip "öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen".

Vier Bausteine für Direktzahlungen

Das nun verabschiedete Gesetz sieht ab 2015 in Deutschland vier Bausteine für die Direktzahlungen vor.

1. Basisprämie

Erster Baustein ist die sogenannte Basisprämie: Durch die Umverteilung der EU-Mittel zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten verringern sich zwar die Mittel für Deutschland in diesem Zeitraum. Aber parallel dazu werden die regional noch unterschiedlichen Prämien von jetzt 154 bis 191 Euro pro Hektar Land bis 2019 auf rund 175 Euro pro Hektar angeglichen.

2. Anerkennung von Umweltleistungen

Zusätzlich werden rund 85 Euro pro Hektar für Landwirte gewährt, die konkrete Umweltleistungen, sogenanntes "Greening" erbringen. Das Greening erstreckt sich auf folgende drei Maßnahmen:

  • Erhalt von sogenannten Dauergrünlandflächen (Wiesen und Weiden),
  • Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen,
  • Bereitstellung "ökologischer Vorrangflächen" auf fünf Prozent des Ackerlandes, beispielsweise Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen, Hecken, Knicks oder Baumreihen.

Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt von Arten, für vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert.

3. Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe

Alle Betriebe sollen für die ersten 30 Hektar zusätzlich etwa 50 Euro pro Hektar, für weitere 16 Hektar etwa 30 Euro pro Hektar erhalten. Damit werden kleine und mittlere Betriebe bis 95 Hektar spürbar bessergestellt.

4. Zusatzförderung für Junglandwirte

Junglandwirte bis 40 Jahre können ab 2015 für maximal fünf Jahre und 90 Hektar Landwirtschaftsfläche eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro pro Hektar erhalten.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.