Kulturelles Erbe bewahren

Lutherhaus in Wittenberg: Gedenkstätte und Museum, moderner Anbau an das bestehende Gebäude.

Der Denkmalschutz ist eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung.

Foto: Burkhard Peter

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Die Bundesregierung setzt sich für die Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ein und unterstützt gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien. Seit 2008 fördert sie die Provenienzforschung auch finanziell und konnte das Budget 2014 auf vier Millionen Euro verdoppeln. Im Nachgang des „Fall Gurlitt/Schwabinger Kunstfunds“ haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände beschlossen, die zentralen Elemente zur Umsetzung der „Washingtoner Erklärung“ zur Suche und Restitution von NS-Raubkunst zu bündeln, zu stärken und auszubauen. Gemeinsam gründen sie die Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ , die Anfang 2015 in Magdeburg ihre Arbeit aufnehmen wird.

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz ist eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung. Der Bund fördert mit dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ aktuell 60 Objekte mit insgesamt 7,5 Millionen Euro. Mit rund 353 Millionen Euro Fördermitteln sind seit 1950 mehr als 600 Denkmäler in ganz Deutschland saniert worden. 2014 umfasst das zusätzliche Denkmalschutz-Sonderprogramm rund 20 Millionen Euro. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft.

Reformationsjubiläum

Die Bundesregierung setzt ihr Engagement bei der Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 fort. Sie fördert im Rahmen der Luther-Dekade seit 2011 unterschiedliche kulturelle Formate bundesweit mit jährlich fünf Millionen Euro.