Hamster und Hund sind kein Spielzeug

Artgerechte Tierhaltung Hamster und Hund sind kein Spielzeug

Wer sich für ein Haustier entscheidet, muss wissen, welche Verantwortung er damit eingeht. Ab August gelten daher erweiterte Informationspflichten für den Handel mit Tieren. Zudem wird die Erlaubnispflicht für ihre Einfuhr erweitert.

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Das siebenjährige Mädchen Amy liegt auf einer Wiese in Sieversdorf (Brandenburg) und streichelt einen Schäferhundmischling. (Model Released) Foto: Patrick PleulHaustier, Heimtier

Ein Hund ist ein Spielkamerad mit eigenen Bedürfnissen.

Foto: picture alliance / ZB

Ein Goldfisch gehört nicht in ein kleines Rundglas, ein Stachelhalsband nicht um den Hundehals und ein Hamster nicht in ein sogenanntes Hamsterrad. Darauf hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in seiner Eröffnungsrede bei der Interzoo-Messe aufmerksam gemacht. Dass Haustiere nicht artgerecht gehalten werden, sei immer wieder zu beobachten, beklagte Schmidt. Aufklärung tut also not.

Besondere Pflichten für Händler

Ab August 2014 sieht das Tierschutzgesetz darum neue Informationspflichten für Händler vor: Sie müssen Käufern von Wirbeltieren schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedingungen für die Haltung mitgeben. Das jedoch kann das Lesen von Fachbüchern nicht ersetzen. Zeitgleich mit der Informationspflicht wird auch die Erlaubnispflicht im Handel erweitert. Demnach müssen Händler, die Tiere nach Deutschland einführen wollen, zuvor eine Erlaubnis bei den zuständigen deutschen Behörden einholen.

Jedes Tier hat besondere Bedürfnisse

Das zuständige Bundesministerium hat über die Jahre verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, die über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren Auskunft geben. Die verschiedenen Tiere haben durchweg auch besondere Ansprüche:

  • So wird geraten, Kleinvögel und Papageien grundsätzlich zumindest paarweise zu halten.
  • Wie in der Natur benötigen auch im Aquarium lebende Zierfische Versteckmöglichkeiten. Je nach Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte bedarf das Aquarium einer Mindestgröße. Damit wird zudem die Wasserqualität stabil gehalten.
  • Hunde mögen - besonders im Welpenalter - noch so süß erscheinen. Doch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass sie regelmäßigen Auslauf brauchen, und das möglichst täglich. Wer viel unterwegs ist und den Hund nicht mitnehmen kann, sollte sich also keinen anschaffen.
  • Immer beliebter werden Reptilien als Haustiere, auch wenn davon für "Einsteiger" eher abzuraten ist. Als wechselwarme Tiere benötigen sie ein Temperaturgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsenkung der Umgebungstemperatur.
  • Mit dem Pferd einmal auszureiten, empfinden viele Menschen vielleicht als Entspannung. Doch das Pferd will regelmäßig gestriegelt und umsorgt werden. Die Hufe unbeschlagener Pferde sind in der Regel alle sechs bis acht Wochen auf Stellung und Abnutzung zu kontrollieren.

Wenn eine Reise ansteht

Zur Verantwortung für das Tier gehört auch, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wenn eine Reise ansteht. Tierhalter sollten am besten schon im Zuge der Reiseplanungen klären, ob die Haustiere mitreisen können. Und wenn nicht, wer sich um die Tiere während der Abwesenheit der Besitzer kümmert.

Der Schutz der Tiere ist gesetzlich geregelt: Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier betreut, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen gemäß ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Damit dies gelingt, muss man die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Außerdem muss sich das Tier artgerecht bewegen können.