Ziele nachhaltiger Entwicklung
Ohne ein sicheres Umfeld und rechtstaatlich handelnde Institutionen ist eine nachhaltige Entwicklung unmöglich. Für Frieden, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit ist gutes Regieren ohne Korruption unerlässlich. Dafür engagiert Deutschland sich und setzt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie konkrete eigene Ziele.
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Ohne Frieden und Gerechtigkeit gibt es keine nachhaltige Entwicklung. Frieden ist aus gutem Grund einer der fünf Grundpfeiler der Agenda 2030, mit der sich die Staatengemeinschaft zu weltweit nachhaltiger Entwicklung verpflichtet hat.
Deutschland setzt sich weltweit in seinen bilateralen Beziehungen, in der Europäischen Union und im Rahmen internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt ein: Für die Beendigung gewaltsamer Konflikte, für umfassende Krisenprävention, effektive Rüstungskontrolle, den Schutz der Menschenrechte, für gute Regierungsführung und die Stärkung einer regelbasierten internationalen Ordnung.
Deutsche Außen, Sicherheits- und Entwicklungspolitik ist Friedenspolitik: Die Ziele Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen sind Maximen der deutschen internationalen Politik. Zu den Konstanten gehören die Verankerung Deutschlands in der Europäischen Union, der euroatlantischen Partnerschaft und in den Vereinten Nationen, das weltweite Engagement Deutschlands für Frieden und Sicherheit, die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie der Einsatz für eine gerechte und nachhaltige Globalisierung.
Ziel 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Konkret soll erreicht werden:
- Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern.
- Missbrauch und Ausbeutung von Kindern und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden.
- Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.
- Illegale Finanz- und Waffenströme sowie organisierte Kriminalität deutlich verringern.
- Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren.
- Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.
- Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen.
Wohlstand braucht gute Verwaltung
Wirtschaftlicher Wohlstand und der Aufbau eines demokratischen Rechtsstaats erfordern nicht nur die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, sondern auch eine gute, rechtsstaatliche Verwaltung. Also starke Institutionen. Dies gilt für Deutschland ebenso wie weltweit.
Korruption im öffentlichen Sektor kann Frieden, wirtschaftliche Entwicklung, Stabilität von Gesellschaften und Rechtsstaatlichkeit gefährden. Denn durch Korruption werden öffentliche Gelder verschwendet, die dann für nachhaltige Entwicklung nicht mehr zur Verfügung stehen. Private Interessen werden zum Nachteil der Allgemeinheit bedient. Und aus der Rechtsstaatlichkeit wird willkürliches Handeln des Staates.
Deutschland ist im internationalen Vergleich besonders erfolgreich im Kampf gegen die Korruption und engagiert sich für gute Regierungsführung, national wie international. Die Bekämpfung von Korruption erfolgt nicht nur innerhalb der Staatsgrenzen, sie ist gleichzeitig ein wichtiger Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der deutscher Außen- und Außenwirtschaftspolitik.
Korruption national bekämpfen
Korruption ist eines der gravierendsten Hindernisse für eine nachhaltige Entwicklung. Eine erfolgreiche Korruptionsbekämpfung beziehugsweise eine weitgehende Abwesenheit von Korruption ist einer der wesentlichen Standortfaktoren, wenn es um Investitionsentscheidungen geht. Korruption kann zudem zum Wunsch nach Migration beitragen. Ein gut funktionierender, nach Gesetz und Recht und neutral handelnder, das heißt keinen bevorzugender, Staat ist der Schlüsselfaktor für Freiheit und Wohlstand.
Korruption ist in Deutschland strafbar, kommt aber auch im demokratischen Rechtstaat immer wieder in Einzelfällen vor. Deutschland zählt zu den Staaten mit der geringsten Korruption weltweit. Ziel ist dennoch eine weitere signifikante Reduktion der Korruption bis 2030.
Innerhalb der Bundesregierung hat die Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert. Die Präventionsstrategie der Bundesregierung basiert auf der Überzeugung, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an Gesetz und Recht gebunden sind. Sie müssen fair, uneigennützig und transparent handeln. Teil der Präventionsstrategie sind eine Richtlinie, ein Verhaltenskodex sowie Ansprechpersonen zur Korruptionsprävention in allen Behörden auf Bundesebene, aber auch in den Ländern und Kommunen.
Mit den Jahresberichten zur "Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung" legt die Bundesregierung jährlich Rechenschaft gegenüber dem Bundestag über die Umsetzung der Korruptionspräventionsrichtlinie ab. Die Berichte geben zudem einen praxisorientierten Überblick über die zahlreichen Aktivitäten in allen Behörden des Bundes zur Sensibilisierung der Beschäftigten und die vielfältigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention.
2014 hat Deutschland den Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Paragraph 108e Strafgesetzbuch) erweitert. 2015 folgte ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption. Damit hat Deutschland die Voraussetzungen geschaffen, um Korruption noch wirksamer zu bekämpfen. Gestärkt wurden in den letzten Jahren zudem die Korruptionsprävention, die internationale Zusammenarbeit und die Möglichkeiten der Abschöpfung von Vermögen, das durch rechtswidrige Taten erlangt wurde.
Für den sensiblen Bereich des Gesundheitswesens sind mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (Paragraphen 299a und 299b Strafgesetzbuch) geschaffen worden. Dies setzt ein klares Signal, dass Bestechung und Bestechlichkeit auch im Gesundheitsbereich keinen Platz haben.
Korruption international bekämpfen
Deutschland setzt klare Zeichen für die völkerrechtlich verbindliche Bekämpfung der Korruption. International lässt Deutschland regelmäßig seine Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen durch internationale Organisationen evaluieren.
In Risikobereichen wie Wildtierhandel, Rohstoffsektor und im Sport arbeiten die Staaten verstärkt in der Korruptionsprävention zusammen.
Außerdem nimmt Deutschland an der "Open Government Partnership" teil. Die Partnerschaft ist ein Zusammenschluss von 71 Staaten, die sich für ein offenes und modernes Regierungs- und Verwaltungshandeln einsetzen. Transparente Prozesse, zivilgesellschaftliches Engagement und Nutzung neuer Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen sind Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit. Im Fokus steht dabei auch die Korruptionsbekämpfung.
Entwicklungszusammenarbeit und Korruption
Korruption in Entwicklungsländern verhindert eine wirksame Bekämpfung der Armut. Sie entzieht den betroffenen Ländern Gelder, die dann nicht für Entwicklung zur Verfügung stehen. So behindert sie das Erreichen der internationalen Entwicklungsziele, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurden. Zudem verlieren die staatlichen Institutionen an Legitimität, was häufig zu einer Destabilisierung führt.
Die Prävention und Bekämpfung von Korruption ist deshalb ein zentrales Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik. Sie setzt sich zum Ziel, dass die Korruption in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zurückgehen soll. Gefördert werden deshalb gute Regierungsführung und ein gezieltes Vorgehen gegen Korruption. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfolgt dabei einen zweigleisigen Ansatz: Einerseits fördert sie spezielle Vorhaben, zum Beispiel zur Stärkung von Antikorruptionsbehörden. Andererseits integriert sie gezielte Maßnahmen der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in andere Schwerpunktsektoren, zum Beispiel Gesundheit oder Bildung.
Adressaten sind staatliche Institutionen, die private Wirtschaft und die Zivilgesellschaft. Beispielsweise berät die GIZ im Auftrag des BMZ in Indonesien die Kommission für Korruptionsbekämpfung. Mit deutscher Unterstützung wurde ein nationales Integritätssystem für Beschwerden sowie zur Veröffentlichung von Daten aufgebaut. Dort sind zum Beispiel Vermögenserklärungen von Politikern eingestellt.