EU und Partner schaffen Übergangsregelung zur Streitbeilegung

Welthandelsorganisation EU und Partner schaffen Übergangsregelung zur Streitbeilegung

Die Europäische Union und 16 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich darauf verständigt, eine Übergangsregelung zur Streitbeilegung in der WTO zu schaffen. So sollen trotz der derzeitig blockierten Neuernennungen verbindliche Entscheidungen gewährleistet werden.

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Der Sitz der Welthandelsorganisation in Genf

Die Welthandelsorganisation wurde 1994 gegründet und hat ihren Sitz im schweizerischen Genf.

Foto: imago images/GFC Collection

Weil die USA die Ernennung zweier Richter blockieren, gilt das Berufungsgremium der WTO als handlungsunfähig. Die EU und 16 weitere Mitgliedsnationen haben sich deshalb auf die Einführung eines zweistufiges Streitbeilegungsverfahren - als Übergangslösung - geeinigt. Dies soll eine rechtskräftige Entscheidungsfindung in kontroversen WTO-Handelsfragen ermöglichen. Die beteiligten Länder haben das beim Weltwirtschaftsforum in Davos Ende Januar bekanntgegeben.

Zu den teilnehmenden Partnern gehören Australien, Kanada, Brasilien, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Republik Korea, Mexiko, Neuseeland, Panama, Norwegen, Singapur, Uruguay und die Schweiz. Der EU-Handelskommissar Phil Hogan zeigte sich erfreut, dass mit der Übergangsregelung der Zugang zu einem "verbindlichen, unparteiischen und qualitativ hochwertigen Streitbeilegungsverfahren" sichergestellt werde. Auch wenn es sich lediglich um eine Übergangslösung handele.

Verbesserung der Strukturen

Die europäische Staatengemeinschaft bekräftigte, dass eine unabhängige und neutrale Berufungsinstanz wesentlicher Bestandteil des WTO-Streitbeilegungssystems sein müsse, um Entscheidungen von höchster Qualität zu garantieren. Sie setzt sich weiterhin für eine langfristige Lösung ein. Dazu zählen auch Bemühungen um notwendige Reformen und Verbesserungen der WTO-Strukturen.

Die Welthandelsorganisation ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, die sich seit ihrer Gründung 1994 mit der Regelung des weltweiten Handels von Gütern, Dienstleistungen und geistigem Eigentum beschäftigt. Neben dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank ist sie eine der zentralen überstaatlichen Institutionen, die in globalen handels- und wirtschaftspolitischen Konflikten vermitteln. Im Berufungsgremium der WTO kann jedes Mitglied Beschwerde einreichen, wenn es sich in Handelsfragen benachteiligt sieht.