Fünf Fragen zur Europawahl

Kurz erklärt Fünf Fragen zur Europawahl

Wie viele Abgeordnete stellt Deutschland im kommenden Europäischen Parlament? Welche Parteien stehen zur Wahl? Gibt es eine Sperrklausel, die die Parteien bei der Europawahl überspringen müssen? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Europawahl 2019 auf einem Blick.

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Grafik zur Europawahl. Links im Bild steht "Europawahl - Fragen und Antworten". Rechts davon ist eine Hand zu sehen, die einen Wahlzettel in eine blaue, mit gelben Sternen versehene Wahlurne wirft.

Fragen und Antworten rund um die Wahl zum Europäischen Parlament.

Foto: Bundesregierung

Wann wird in Deutschland gewählt?

Nicht jedes Land der Europäischen Union stimmt am gleichen Tag ab. In Deutschland öffnen die Wahlurnen zur Europawahl am 26. Mai 2019.

Wie viele Sitze stellt Deutschland im nächsten Europäischen Parlament?

2019 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2014.

Wie viele Menschen in Deutschland sind wahlberechtigt?

Bei der Europawahl 2019 sind in der Bundesrepublik 64,8 Millionen Menschen wahlberechtigt. 60,8 Millionen von ihnen sind deutsche Staatsbürger, 3,9 Millionen Bürger stammen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wie viele Parteien stehen zur Wahl?

In Deutschland treten 41 Parteien und Vereinigungen an. Nahezu alle Parteien kandidieren dabei in allen 16 Bundesländern mit einer gemeinsamen Bundesliste. Einzige Ausnahme sind CDU und CSU, die sich regional aufteilen. So tritt die CDU in 15 Bundesländern mit Landeslisten an und ist in Bayern nicht wählbar. Die CSU tritt dagegen nur in Bayern mit einer Landesliste an. 

Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel richtet sich übrigens nach dem jeweiligen Abschneiden bei der letzten Europawahl 2014.

Gibt es bei der Europawahl wie bei der Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Hürde?

Nein, nicht mehr. Die Fünf-Prozent-Hürde galt in Deutschland bis zur Europawahl 2009. Dann erklärte sie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 für verfassungswidrig. Die daraufhin vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde verstieß laut einem weiteren Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 ebenfalls gegen das Grundgesetz.

Seitdem gibt es bei den Europawahlen in Deutschland keine Sperrklausel mehr. Kleine Parteien haben daher gute Chancen, zumindest mit einem Abgeordneten ins Europaparlament einzuziehen.

Wählerinnen und Wähler haben heutzutage viele Möglichkeiten, sich im Internet zur Europawahl zu informieren. So stellen sich Parteien und Kandidaten über Webseiten, Social Media-Profile und Wahlwerbung vor. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät Bürgerinnen und Bürgern bei der Informationssuche mit gesundem Menschenverstand mögliche Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen oder zu vermeiden. Die wichtigsten Tipps dazu finden Sie hier .