Karlsruhe gibt grünes Licht

Bundesverfassungsgericht zu CETA Karlsruhe gibt grünes Licht

Die Bundesregierung darf dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA vorläufig zustimmen. Für das Abkommen sei die Entscheidung der Karlsruher Richter ein "großer Schritt", so Bundeswirtschaftsminister Gabriel. Denn es gehe bei CETA darum, "der Globalisierung endlich Regeln zu geben".

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Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung CETA vorläufig unterzeichnen darf.

Foto: picture alliance/dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen CETA vorläufig unterzeichnen darf. Es wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

So muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland wieder austreten kann, falls ein späteres Urteil dieses verlangt. Eine solche Option sei "selbstverständlich" und stehe bereits im Vertragstext, betonte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Berlin. Die Bundesregierung werde diesen Aspekt aber gegenüber der EU-Kommission noch einmal verdeutlichen.

Gute Argumente für CETA

"Ich glaube, dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen konnten", sagte Gabriel. Die mit dem Urteil verbundenen Auflagen werde die Bundesregierung selbstverständlich umsetzen. Zum Teil seien sie bereits erfüllt. "Insofern bin ich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens", so Minister Gabriel.

Mit CETA die Globalisierung gestalten

CETA steht für einen Welthandel mit nachhaltigen, fairen Regeln und hohen Sozial- und Umweltstandards. Zum Vorteil für die EU und ihre Mitgliedsstaaten: Das Abkommen beseitigt fast alle Zölle. Dadurch sparen europäische Exporteure im Jahr bis zu 470 Millionen Euro. EU-Unternehmen erhalten leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada und zu Dienstleistungs- und Investitionsmärkten. Das schafft und sichert viele Arbeitsplätze.

Das Abkommen verankert erstmals einen modernen Investitionsschutz mit transparent arbeitenden, öffentlichen Investitionsgerichten. Im sozialen und ökologischen Bereich schützt es europäische und kanadische Errungenschaften – von regionalen Spezialitäten über die öffentliche Daseinsvorsorge bis zur kulturellen Vielfalt. CETA setze neue Maßstäbe im Freihandel, so Gabriel. Er verbinde damit die Erwartung, dass "andere Abkommen auf das Niveau von CETA angehoben werden."

CETA: Comprehensive Economic and Trade Agreement
Die EU und Kanada verhandelten von 2009 bis 2014 über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA. Es soll helfen, bestehende Zölle abzubauen und den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen zu verbessern. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dem Abkommen noch zustimmen. Anschließend beginnen die Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedsstaaten.