Keine Steuermittel mehr für Großbanken

EU-Bankenabwicklung Keine Steuermittel mehr für Großbanken

Europäische Großbanken erhalten künftig keine Hilfen mehr aus Steuermitteln. Bankenaktionäre, Anleihebesitzer und Sparer mit Vermögen über 100.000 Euro haften. Die EU-Finanzminister haben sich auf einheitliche Haftungs- und Abwicklungsregeln geeinigt.

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Viele Euro Geldscheine der Europäischen Union.Geld, Finanzen, Banknoten, Münzen, Haushalt

Die Bankenunion schützt kleine Sparguthaben.

Foto: BilderBox/Wodicka

Die EU-Finanzminister haben in Brüssel Regeln zur Schließung von Krisenbanken beschlossen. Ab 2016 sorgt im Krisenfall erstmals europaweit ein einheitliches Bankenabwicklungsregime (SRM) für geordnete Insolvenzverfahren. Kapitalmarktturbulenzen, die auch Staaten in Mitleidenschaft ziehen können, sollen so künftig vermieden werden.

Bankenunion komplett

Zusammen mit der bereits beschlossenen Bankenaufsicht ist die europäische Bankenunion nun komplett.

Die Bankenunion soll eine fatale Wirkungskette, wie bei der Finanzmarktkrise von 2008, verhindern. Sie schützt kleine Sparguthaben besser und soll Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei Zusammenbrüchen von Geldhäusern verschonen.

Sie soll langfristige Stabilität im Finanzsektor und im gesamten Wirtschaftsraum schaffen. Denn gesunde Kreditinstitute sind insbesondere für die Realwirtschaft als Geldgeber lebensnotwendig.

Bankenfonds schützt

Zudem müssen Banken binnen zehn Jahren rund 55 Milliarden Euro in einen Notfallfonds einzahlen. Der Fonds springt ein, wenn die Mittel aus der sogenannten Haftungskaskade aus Aktionären, Gläubigern und Sparern mit über 100.000 Euro Einlage, nicht ausreichen. Das so genannte "Bail-in".

Bis der Bankenfonds gefüllt ist soll im äußersten Fall auch der Euro-Rettungsfonds ESM Gelder bereitstellen. Beantragen muss die Hilfe der Heimatstaat der jeweiligen Bank. Der Staat haftet dann auch für die Rückzahlung der Rettungsgelder.

Abwicklungsgremium

Ein neues Gremium entscheidet künftig, ob eine Bank abgewickelt oder saniert wird - das SRM-Board. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus ständigen Mitgliedern, nationalen Abwicklungsbehörden, Vertreterinnen und Vertretern der Europäischer Zentralbank und der EU-Kommission.