Fragen und Antworten zu Minusma
Die aktuelle malische Regierung macht es den Friedenstruppen der Vereinten Nationen immer schwerer, ihren Auftrag zu erfüllen. Der UN-Sicherheitsrat hat deshalb beschlossen, das Mandat Minusma zum 31. Dezember 2023 zu beenden. Auch die Rückkehr des deutschen Kontingents soll dann abgeschlossen sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Bundeswehr in Mali: Bis zu 1400 Soldatinnen und Soldaten können eingesetzt werden.
Foto: picture alliance/dpa/Kay Nietfeld
Warum soll die Bundeswehr vorzeitig aus Mali zurückkehren?
Die veränderten politischen Bedingungen in Mali, der Wegfall der internationalen Einsätze zur Terrorismusbekämpfung hatten Minusma zunehmend vor Herausforderungen gestellt. Die Vereinten Nationen überprüften den Beitrag von Minusma vor diesem Hintergrund. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung der Bundesregierung vom Mai einzuordnen, dem Bundestag eine letztmalige Verlängerung des Einsatzes vorzuschlagen – diese sah ursprünglich ein Mandat bis zum 31. Mai 2024 vor. Der Deutsche Bundestag hatte dem zugestimmt.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 30. Juni 2023 in New York beschlossen, das Mandat Minusma zum 31. Dezember 2023 zu beenden. Die aktuelle malische Regierung macht es den Friedenstruppen der Vereinten Nationen und der Bundeswehr immer schwerer, ihren Auftrag zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, die Rückverlegung des deutschen Kontingents bereits bis Ende 2023 abzuschließen.
Wie erfolgt die Rückkehr und auf welche Veränderungen stellt sich die Bundeswehr dabei ein?
Bei der Planung der Rückkehr von Soldaten und Material nach Deutschland werden die Beiträge zu Minusma sukzessive verringert. Die Bundesregierung stimmt dies fortlaufend mit den Vereinten Nationen und den betroffenen Partnern ab.
Sollte es so sein, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht mehr ausreichend versorgt und geschützt werden können, werden weitere Maßnahmen zur Anpassung des deutschen Beitrags eingeleitet – bis hin zur beschleunigten Beendigung des Einsatzes.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Einsatz?
Der Einsatz deutscher Streitkräfte bei Minusma erfolgt auf der Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2100 (2013) und deren Folgeresolutionen. Die deutschen Streitkräfte handeln innerhalb und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Warum war im Mai eine letztmalige Verlängerung des Mandates notwendig?
Die Bundesregierung hatte im Mai 2023 entschieden, das Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma) letztmalig zu verlängern. Die zeitliche Planung bis zum 31. Mai 2024 sollte geeignet sein, Minusma und den Vereinten Nationen Planungssicherheit zu geben. Laut Beschluss der Bundesregierung können weiterhin bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden. Dies gewährleistet Flexibilität bei der Auftragserfüllung und den zeitgleich stattfindenden Maßnahmen der Rückkehr. Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Malis.
Mehr Informationen zum Einsatz finden Sie bei der Bundeswehr.