Vorschriften für mehr Bürgernähe und Transparenz

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Bundespolizisten kontrollieren die Papiere eines Reisenden im Rahmen einer Einreiseverkehrskontrolle in einem Zug. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Bundespolizisten kontrollieren die Papiere eines Reisenden in einem Zug.

Bundespolizisten kontrollieren die Papiere eines Reisenden im Rahmen einer Einreiseverkehrskontrolle in einem Zug.

Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann

Über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sorgen für die Sicherheit in unserem Land. Die Aufgaben und die Rechtsstellung der Bundespolizei regelt das Bundespolizeigesetz. Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zu großen Teilen aber noch aus dem Jahr 1994, einer Zeit in der es weder Chat-Gruppen noch Social Media gab. Seitdem hat sich viel geändert. Genau wie die technischen Möglichkeiten, sind die Aufgaben der Polizei größer und vielfältiger geworden.

Umfassende Modernisierung

Um dem großen Aufgabenfeld der Bundespolizei gerecht zu werden, hat die Bundesregierung heute das Bundespolizeigesetz an die veränderte Gegenwart angepasst, indem sie im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen hat. Damit wird das Polizeigesetz umfassend modernisiert und strukturiert.

Darüber hinaus werden in dem Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalgesetz (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) und eine EU-Richtlinie (EU 2016/680) umgesetzt.

Kontrollquittung gegen „racial profiling“

Das neue Gesetz soll das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden stärken, sowie Bürgernähe und Transparenz schaffen.

Deshalb sollen Einsatzkräfte der Bundespolizei künftig bei einer Kontrolle auf Verlangen der überprüften Person eine Kontrollquittung ausstellen. Auf der Quittung müssen Ort, Zeit und Grund der Überprüfung der Personalien vermerkt werden. Die Quittung soll diskriminierenden Kontrollen vorbeugen und die Rechtsposition der Betroffenen stärken, indem Anlass und Verlauf der Kontrolle nachvollziehbar werden.

Kennzeichnungspflicht von Vollzugsbeamten

Die Reform des Bundespolizeigesetzes sieht außerdem  eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei vor. Diese Kennzeichnung in Form einer Ziffernfolge ermöglicht eine namentliche Zuordnung – allerdings nur durch die dazu befugten Stellen.

Leichtere Aufklärung von Dienstpflichtverletzungen 

Durch eine bessere Identifikation können Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von uniformierten Polizeivollzugsbeamten künftig leichter aufgeklärt werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass rechtmäßig handelnde Beamte in Ermittlungen einbezogen werden.

Auch Anwärter sollen künftig zusätzlich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Bislang ist das nur auf freiwilliger Basis geschehen.