Energieeffizienzgesetz
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie einzusparen. Denn Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft sinkt. Der Bundestag hat das Gesetz nun beschlossen.
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Strommasten und Windräder in Nordrhein-Westfalen: Bis 2030 sollen Bund und Länder 50 Terrawattstunden Energie einsparen.
Foto: picture alliance/R. Goldmann
Klimaschutz und Energiewende erfordern einen deutlichen und dauerhaften Rückgang des Energieverbrauchs. Dieser leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit des deutschen Energiesystems. Die sehr angespannte Lage an den Energiemärkten in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine im vergangenen Jahr hat gezeigt, wie notwendig es ist, Energie sparsam und effizient einzusetzen.
Das neue EnEfG schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz. Auch leistet es einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele und setzt wesentliche Anforderungen aus der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Die neuen Maßnahmen sollen so früh wie möglich gelten, damit sie für die Ziele bis 2030 ausreichend Wirksamkeit entfalten. Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes am 19. April 2023 beschlossen.
Anspruchsvolle Energieziele für Deutschland
Das Gesetz legt in der angepassten, vom Bundestag beschlossenen Fassung für Deutschland nun Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 fest. Die Ziele für 2030 entsprechen der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) mit ihren Vorgaben für Deutschland. Für eine frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit wird darüber hinaus ein Endenergieverbrauchsziel für 2045 angepeilt, das 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden soll.
Diese Energiespar-Ziele sind kompatibel mit dem hohen Anspruch des deutschen Klimaschutzgesetzes. Der Endenergieverbrauch Deutschlands soll bis 2045 dafür im Vergleich zum Jahr 2008 um 45 Prozent gesenkt werden. Wie gut wirkt das Gesetz und wo steht Deutschland mit Blick auf seine Ziele? Darüber unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode und entscheidet auch über eine eventuelle Nachsteuerung des Instrumenten-Mixes.
Besseres Energiemanagement in Bund, Ländern und Kommunen
Das Gesetz verpflichtet zudem Bund und Länder, entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Der Bund soll so bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terrawattstunden einsparen, die Länder drei Terrawattstunden. Damit Bund, Länder und Kommunen Vorbilder werden in Sachen Energieeffizienz, müssen sie künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und Effizienzmaßnahmen umsetzen, mit dem Ziel, jährlich eine Gesamtendenergieeinsparung von zwei Prozent zu erreichen.
Unternehmen und Rechenzentren in der Pflicht
Auch für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gilt künftig die Pflicht, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten.
Für neue Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt gibt es zukünftig Energieeffizienzstandards und sie sind gleichfalls verpflichtet, Abwärme zu nutzen sowie sparsam zu kühlen. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt.
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