Viele Rentnerinnen und Rentner haben im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler werden 2023 mit einmalig 200 Euro unterstützt. Erwerbstätige erhielten bereits im September eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

Foto: Bundesregierung
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung beschlossen, dass viele Rentnerinnen und Rentner entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten sollen.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Ob die Rente befristet oder unbefristet bezogen wird, spielt keine Rolle.
Weitere Voraussetzung: Rentnerinnen und Rentner haben ihren Wohnsitz im Inland. Wer mehrere Renten bezieht, beispielsweise eine Alters- und eine Witwenrente, bekommt nur einmal die Energiepreispauschale ausbezahlt.
Die Energiepreispauschale beträgt 300 Euro brutto. Da sie versteuert werden muss, wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker und sorgt so für einen sozialen Ausgleich.
Nein. Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, kann ab 9. Januar 2023 bei der DRV Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.
Für telefonische Auskünfte zur Energiepreispauschale ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar. Darüber hinaus beantworten die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihren Internetseiten die wichtigsten Fragen zum Thema „Energiepreispauschale“. Fragen zur Rentenzahlung beantworten der Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Alterskasse.
Energiepreispauschale für Studierende
Steigende Energiekosten belasten Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen besonders stark. Davon sind oft auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler betroffen. Sie erhalten deshalb eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.
Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.
Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie wird weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.
Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben:
- Studierende
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.
Die für eine unmittelbare Auszahlung nötigen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindungen, liegen leider so nicht vor. Das ist beispielsweise bei Rentnern, die ohnehin regelmäßig ihre Rentenzahlung bekommen, anders. Deshalb muss die Energiepreispauschale von den Studierenden beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschülern beantragt werden.
Bund und Länder arbeiten gemeinsam mit Hochdruck an einer digitalen Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Der Bund wird hierfür die Kosten tragen. Weitere Details dazu sind derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Bund und Ländern. Ziel ist eine möglichst schnelle Auszahlung.
Weitere Informationen zur Einmalzahlung für Studierende
Energiepreispauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Die Energiepreispauschale ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
Wir entlasten Deutschland
Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie nun mehr als 95 Milliarden Euro. Zusätzlich soll ein Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro die Energiekosten dämpfen. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.