Neues Amt übernimmt Endlager-Aufsicht

Kernenergie Neues Amt übernimmt Endlager-Aufsicht

Die Zuständigkeiten für die Atommüll-Endlagerung werden neu verteilt. Künftig wird das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung die Aufsicht über den Betrieb der einzelnen Lagerstätten übernehmen. Das Bundeskabinett hat die Änderung auf den Weg gebracht.

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Gelbe Fässer gestapelt im Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Morsleben.

Ziel ist es, einen Endlagerstandort zu finden, der langfristig sicher ist und damit Mensch und Umwelt schützt.

Foto: picture-alliance/ZB

Das Bundeskabinett hat heute Formulierungshilfen beschlossen, damit der Bundestag noch diese Woche die lange geplante neue Verteilung von Zuständigkeiten für die Endlagerung von radioaktivem Abfall auf den Weg bringen kann. Bundesregierung und Bundestag kommen damit gemeinsam auch einer Empfehlung nach, auf die die Endlager-Kommission sich verständigt hat.
Ziel der Gesetzesänderung ist eine bessere Organisation für die Planung, die Errichtung und den späteren Betrieb der Endlagerung mit eindeutigen Zuständigkeiten und effizienteren Abläufen. Dazu werden das Atomgesetz und das Standortauswahlgesetz angepasst

Die Neufassung stellt zudem die Unabhängigkeit von Zulassungs- und Aufsichtsbehörde sicher. So sollen die Endlager künftig von einer einzigen, neu zu gründenden, bundeseigenen, privatrechtlichen Gesellschaft betrieben werden. Bislang war dies Aufgabe des Bundesamtes für Strahlenschutz in Zusammenarbeit mit zwei Betreibergesellschaften. Für die staatlichen Genehmigungen und die Aufsicht soll künftig das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung zuständig sein. Es übernimmt diese Aufgaben vom Bundesamt für Strahlenschutz.

Endlagersuche - ein ergebnisoffenes Verfahren

Das Verfahren zur Suche nach geeigneten Endlagerstandorten für hoch radioaktive Abfälle ist im Standortauswahlgesetz geregelt. Es ist seit 2014 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, in einem ergebnisoffenen und wissenschaftsbasierten Verfahren einen Endlagerstandort zu finden, der langfristig sicher ist und damit Mensch und Umwelt schützt.

Auf Grundlage des Standortauswahlgesetzes ist die "Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe" eingerichtet worden. Die sogenannte Endlagerkommission mit Mitgliedern aus Bund und Ländern erarbeitet derzeit Kriterien für die Endlagersuche. Die Kommission ist beim Bundestag angesiedelt und hat Sonderstatus. Der Bericht der Kommission soll Mitte dieses Jahres vorliegen.