Kernkraft

Kernkraft

Kernkraft – ein Auslaufmodell: Wie schaffen wir den Ausstieg? Wie werden alter Kernkraftwerke stillgelegt? Was ändert sich dadurch auf dem internationalen Energiemarkt.

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Kernkraft gibt es seit rund 50 Jahren in Deutschland. Warum aus der Kernenergie bis 2022 komplett aussteigen?

Deutschland hat 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens 2022 beschlossen. Entscheidend dafür war eine Neubewertung der Risiken: Die nukleare Katastrophe im japanischen Fukushima machte deutlich, dass es unabsehbare Restrisiken gibt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" kam zum Ergebnis, dass sich die Kernkraft durch risikoärmere Technologien ökologisch, wirtschaftlich und sozial verträglich ersetzen lässt.

Welchen Sinn hat es, die deutschen Kernkraftwerke abzuschalten, wenn unsere Nachbarstaaten weiter Atomstrom produzieren?

Deutschland legt seit jeher großen Wert auf eine eigenständige und sichere Energieversorgung und ist damit bislang auch sehr gut gefahren. Das steht in keinem Widerspruch zur Einbindung in den Europäischen Binnenmarkt und zum Energiehandel mit den Nachbarländern. Ein solch großer Markt hat unvergleichlich viele Vorteile für die Preise, die Versorgungssicherheit, stabile Netze, den Ausbau Erneuerbarer Energien und die Verbreitung von Effizienztechniken.

Jedes europäische Land hat das Recht, über die Form seiner Energieversorgung selbst zu entscheiden. Die Rolle Deutschlands wird in Zukunft darin liegen, mit der Energiewende Alternativen zur Kernenergie und den fossilen Energieträger aufzuzeigen und so zur Nachahmung anzuregen.

Welche Auswirkungen hat der deutsche Atomausstieg auf die europäische Energieversorgung?

Deutschland hat auch in Zukunft den Anspruch, die notwendigen Kapazitäten vorzuhalten, um seinen Strombedarf vollständig selbst zu decken. Unabhängig davon befindet sich Deutschland im Zentrum des EU-Binnenmarkts, in dem der grenzüberschreitende Handel mit Strom zum Alltag gehört.

Bleibt die Energieversorgung trotz Atomausstieg sichergestellt?

Die Stromversorgung in Deutschland speist sich aus verschiedenen Quellen: Kohle, Erdgas, Mineralöl, Kernkraft sowie den unterschiedlichen Erneuerbaren Energien. Für den notwendigen Strom konnten die Kapazitäten der acht bereits stillgelegten Kernkraftwerke durch bestehende Reserven ersetzt werden. Die verbleibenden neun Kernkraftwerke werden in den nächsten Jahren nach und nach durch den Zuwachs der Erneuerbaren Energien, die bereits im Bau befindlichen fossilen Kraftwerke, Lastmanagement, Stromspeicher und zusätzliche hocheffiziente und flexible Gaskraftwerke (Kraft-Wärme-Kopplung, Gas-und-Dampf-Kraftwerke, Gasturbinen) ersetzt.

Wie wird Deutschland die Kernkraft ersetzen?

Der Ausstieg aus der Kernkraft bedeutet einen grundlegenden Wandel des Energiesystems in Deutschland. Daran müssen alle mitwirken. Die nötigen rechtlichen Maßnahmen sind auf den Weg gebracht. Entscheidend ist aber auch, dass die Bevölkerung die Veränderungen akzeptiert: neue Stromleitungen, neue konventionelle Kraftwerke und den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus sind alle gefordert, so sparsam wie möglich mit Energie umzugehen.

Sparen alle mehr Energie ein, verringert sich der Bedarf für den Zubau an neuen Kraftwerken entsprechend. Damit steigt der prozentuale Anteil der Erneuerbaren Energien automatisch. Langfristig wird ein überwiegend auf Erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem die Versorgung sichern.

Woher kommt das Uran für die deutschen Kernkraftwerke?

Das Uran, das in deutschen Kernkraftwerken benötigt wird, kommt aus dem Ausland - aus Ländern wie Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien, Schweden, Spanien, USA, Kanada, Russland und China. Unter Herkunft des Materials wird das Land verstanden, in dem der letzte Konversionsschritt bei der Verarbeitung des Urans durchgeführt worden ist. Um Uran als Kernbrennstoff einsetzen zu können, sind wesentliche inländische bzw. innereuropäische Herstellungsstufen notwendig. Den rechtlichen Rahmen der Uranimporte in die EU bilden der Euratom-Vertrag und die bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und diversen Drittstaaten (zum Beispiel Australien, Kanada, Südafrika).

Weitergehende Informationen können den Antworten auf die Kleinen Anfragen (Bundestags-Drucksachen 17/6037, 17/6310 und 17/10573) entnommen werden. Zur Versorgung in der EU siehe Jahresbericht der Euratom-Versorgungsagentur (EURATOM Supply Agency Annual Report 2011, dort insbesondere Seite 20 ff.).

Könnte der Ausstieg nicht noch schneller gehen?

Die unabhängige Reaktorsicherheitskommission und die Ethikkommission haben geprüft, wie schnell wir aus der Kernkraft aussteigen können. Ergebnis: Der Ausstieg ist innerhalb eines Jahrzehnts möglich. Deutschland wird spätestens bis Ende 2022 auf die Kernkraft verzichten. Damit gibt es erstmals ein festes und verbindliches Datum für den Ausstieg, das durch einen breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird.

Mit dem Energiekonzept der Bundesregierung unternimmt Deutschland erhebliche Anstrengungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, dem Ausbau der Netz- und Speicherkapazitäten, der Intensivierung der Gebäudesanierung, der Verbesserung der Energieeffizienz und der Bereitstellung zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten. Dennoch ist ein vollständiger Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität faktisch vor dem Jahr 2022 nicht möglich.

Wird Deutschland auf andere Staaten einwirken, ebenfalls aus der Kernenergie auszusteigen?

Jedes Land entscheidet selbst über seine Energieversorgung. Doch international gibt es ein großes Interesse an der Energiewende in Deutschland.

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern eine intensive Debatte ausgelöst. Italien zum Beispiel entschied sich 2011 gegen den Wiedereinstieg in die Atomkraft. Auch die Schweiz und Belgien haben damals den Atomausstieg beschlossen.

Auch wenn die Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke in Europa im Allgemeinen hoch sind, hatte auch innerhalb der Europäischen Union nach Fukushima ein Diskussionsprozess zur Sicherheit der Kernkraftwerke begonnen. Nach Durchführung von EU-weiten Stresstests haben die EU-Mitgliedstaaten aus den Stresstestempfehlungen nationale Aktionspläne erstellt. Die Umsetzung der Stresstestempfehlungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten und wird von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht. Die EU-Kommission unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung und verfolgt die Fortschritte genau.

Wie ist zu verhindern, dass Deutschland in Zukunft Strom von Kernkraftwerken aus dem Ausland importiert?

Im- und Exporte wird es weiterhin geben, denn Deutschland ist Teil des europäischen Strom-Binnenmarkts. Innerhalb von Deutschland genießt Strom aus Erneuerbaren Energien einen Einspeisevorrang.

Begibt sich Deutschland mit dem Atomausstieg nicht international auf einen "Sonderweg" und kann überhaupt noch mitreden, wenn es international um höhere Sicherheitsstandards in Kernkraftwerken geht?

Die Bundesregierung respektiert es, wenn sich andere Staaten für eine weitere Nutzung der Kernenergie entscheiden. In jedem Fall ist es notwendig, Risiken umfassend zu analysieren und bestmöglich zu kontrollieren. Deutschland wird sich daher weiter in nuklearer Sicherheitsforschung engagieren und seine Erfahrungen und Kompetenz international einbringen, damit Unfälle verhindert werden.

Deutschland setzt mit der Energiewende Maßstäbe – in der EU und weltweit. Viele Länder folgen dem Vorbild Deutschlands und stellen ihre Kernkraftwerke auf den Prüfstand.

Verliert Deutschland mit dem Ausstieg aus der Kernenergie nicht Kompetenz und Marktanteile auf dem internationalen Energiemarkt?

Der Export zeigt die Vorreiterrolle Deutschlands in puncto Energie: Mit einem Welthandelsanteil von 15,4 Prozent nimmt Deutschland einen Spitzenplatz bei der Ausfuhr von Umweltschutzgütern ein. Sowohl der Ausbau Erneuerbarer Energien als auch die Steigerung der Energieeffizienz führen zur Entwicklung neuer Produkte, neuer Technologien und neuer Exportmöglichkeiten.

Deutsche Unternehmen sind in diesen Bereichen heute bereits erfolgreich. Sie haben beachtliche Wachstumschancen. Heute beschäftigt die Branche der Erneuerbaren Energien rund 370.000 Menschen. Bis 2030 kann sich die Beschäftigung auf mehr als eine halbe Million weiter erhöhen. Das ist abhängig insbesondere von der Entwicklung der Energiepreise sowie den Exporterfolgen der Branche der Erneuerbaren Energien. Ein weiterer Vorteil: Je mehr Strom und Wärme aus eigenen Quellen kommt, desto weniger Einfuhren von Öl und Erdgas und anderen fossilen Energieträgern sind notwendig.

Kann Deutschland die deutschen Klimaschutzziele trotz des Atomausstiegs erreichen?

Ein Ausstieg aus der Kernkraft und der gleichzeitige Klimaschutz sind ambitioniert, aber zu schaffen. Durch das europäische Emissionshandelssystem wird der Ausstoß europaweit gedeckelt, so dass sich der Ausstieg aus der Kernenergie insgesamt nicht negativ auf den Klimawandel auswirkt.

Da der Anteil der erneuerbaren Energien wächst und Energie immer effizienter eingesetzt wird, sinken die CO2-Emissionen in Deutschland tendenziell. Auch wenn sie im Jahr 2013 um 1,2 Prozent leicht gestiegen sind, übertrifft Deutschland insgesamt das Minderungsziel des Kyoto-Protokolls deutlich. Im Vergleich zu 1990 sanken die Treibhausgas-Emissionen 2013 um 22,8 Prozent; nötig gewesen waren 21 Prozent im Mittel der Jahre 2008 bis 2012. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2050 rund 80 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 eingespart werden.

Werden nach dem Atomausstieg nun Kohle und Gas als Energieträger wieder eine größere Rolle für die Energieversorgung spielen?

Die Stromversorgung in Deutschland speist sich aus verschiedenen Quellen: aus Kohle und Erdgas, Mineralöl, Kernkraft und aus den unterschiedlichen erneuerbaren Energien. Solange Strom aus Erneuerbaren Energien noch nicht ausreichend und zu jeder Zeit zur Verfügung steht, müssen vorübergehend noch konventionelle Kraftwerke die Lücke schließen. Weiterhin sind daher neue konventionelle Kraftwerke geplant oder befinden sich bereits im Bau. Von den konventionellen Kraftwerken sind Gaskraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen am umweltfreundlichsten.

Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme ist deshalb in Deutschland sowohl in der Industrie als auch in der öffentlichen Versorgung von Bedeutung. Im Jahr 2013 stammten 18,1 Prozent der gesamten Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes ist am 19. Juli 2012 in Kraft getreten. Damit wurden zur besseren Förderung insbesondere die Zuschläge auf Strom aus KWK-Anlagen erhöht, die Unterstützung der Modernisierung von Anlagen und von Wärmenetzen ausgeweitet und die Förderung von Wärmespeichern neu in das Gesetz aufgenommen.

Perspektivisch werden die Erneuerbaren Energien in der Lage sein, künftig den Hauptanteil der Energieversorgung zu übernehmen.

Wie geschieht der Rückbau der Kernkraftwerke? Und wer zahlt dafür?

Der Rückbau eines nicht mehr betriebenen Kernkraftwerks ist Sache des Betreibers. Er entwickelt hierzu zunächst ein Stilllegungskonzept und beantragt eine Genehmigung nach Paragraph 7 Absatz 3 des Atomgesetzes bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde. Die Kosten des Rückbaus muss er aus den Rückstellungen tragen, die er während des Betriebs des Kernkraftwerkes angelegt hat. Dazu gehört auch die Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und radioaktiven Abfälle einschließlich deren Endlagerung.

Welche Kosten sind mit dem schnelleren Ausstieg aus der Kernenergie verbunden?

Ziel der Energiewende ist es, die Energieversorgung zu sichern und wirtschaftlich sowie umweltverträglich zu gestalten. Denn die Energiepolitik muss sich neuen Herausforderungen stellen: unter anderem dem Klimawandel und der Tatsache, dass die fossilen Energieträger nicht unendlich zur Verfügung stehen.

Kosten und Investitionen in eine moderne Energieversorgung und in energieeffiziente Produktionsprozesse fallen unmittelbar an, können sich aber zum Teil in kurzer Zeit amortisieren. Volkswirtschaften, die effizient und innovativ produzieren, können besser im internationalen Wettbewerb bestehen. Das gilt gerade in wirtschaftlich schwächeren Zeiten, so wie Europa sie gegenwärtig durch die Euro-Krise erfährt.

Abschätzungen zu den Kosten der Energiewende sind mit Unsicherheiten behaftet. Nach den von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Szenarienberechnungen liegt das zu erwartende Investitionsvolumen in einer Größenordnung von bis zu 550 Milliarden bis zur Mitte des Jahrhunderts. Andere Einzelschätzungen besagen, dass allein für die Gebäudesanierung Investitionen in Höhe von rund 300 Milliarden Euro nötig sind. Die Übertragungsnetzbetreiber schätzen derzeit den Aufwand für den Trassenausbau bei den Stromautobahnen auf 20 Milliarden Euro. Im Jahr 2013 wurden rund 16 Milliarden Euro in Erneuerbare Energien investiert.

Jede Investition setzt auch Impulse. Beispiel Wind- und Solaranlagen: Allein im Jahr 2013 wurden 16,3 Milliarden Euro in derartige Anlagen investiert. 2013 beschäftigte die Branche der Erneuerbaren Energien rund 370.000 Menschen. Bis 2030 kann sich die Beschäftigung auf mehr als eine halbe Million weiter erhöhen. Von den Bauaufträgen für die energetische Gebäudesanierung profitieren vor allem örtliche Handwerksbetriebe aus dem Mittelstand. Allein das Gebäudesanierungsprogramm der staatlichen KfW-Bank sichert und schafft jährlich etwa 300.000 Arbeitsplätze. Ein weiterer Vorteil: Je mehr Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen kommen, desto weniger Einfuhren von Öl und Erdgas werden benötigt.

Untersuchungen lassen insgesamt erwarten, dass mit der Umstrukturierung des Energiesystems auch für den Einzelnen Kosten verbunden sind, denen andererseits aber auch Entlastungen in Form von niedrigeren Energiekosten gegenüberstehen.

Wann wird es ein Endlager für Abfälle aus den Kernkraftwerken geben?

Die Bundesregierung stellt sich der Verantwortung einer geordneten Endlagerung hochradioaktiven Materials. Sie hob deswegen 2010 das Moratorium auf, mit dem zehn Jahre lang der Endlagersuche ausgewichen wurde.

Die sichere Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle gehört zu den großen generationsübergreifenden Aufgaben. Deshalb ist es richtig, die hierfür erforderlichen gesetzgeberischen Grundentscheidungen in einem fraktions- und länderübergreifenden Konsens zu erarbeiten. Damit wird verhindert, dass sie durch Wahlen und Regierungswechsel stets erneut in Frage gestellt werden.

Mit dem Energiekonzept vom 6. Juni 2011 wurde entschieden, ein neues, an geologischen Kriterien orientiertes Verfahren zur Standortsuche zu entwickeln. Dabei arbeiten Bund und Länder zusammen. Nach der Einigung von Bundesregierung, Ländern und Fraktionen über wesentliche Fragen beschloss das Bundeskabinett am 24. April 2013 den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz. Es wurde parallel auch von allen Fraktionen in den Bundestag eingebracht und am 5. Juli 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Am 24. Juli 2013 ist es in Kraft getreten.

Zur Vorbereitung der Standortauswahlsuche wurde eine „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ aus Politik, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen gebildet. Sie soll bis Ende 2015 ihre Arbeit abgeschlossen haben. Die Kommission wird einen Bericht als Grundlage für die Standortauswahl erstellen. Danach kann die eigentliche Standortsuche beginnen. Wichtige Entscheidungen innerhalb des Auswahlverfahrens werden als Gesetz beschlossen. Das betrifft beispielsweise Fragen der Erkundung von Standorten. Auch die Entscheidung über den Standort selbst wird ein Gesetz sein. Darüber hinaus hat am 1. September 2014 das "Bundesamt für kerntechnische Entsorgung" seine Arbeit aufgenommen. Es unterstützt das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich in allen Fragen zur Sicherung und bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen.

Schachtanlage Asse

Alle Beteiligten sind sich einig: die Schachtanlage Asse II muss schnell stillgelegt werden. Die Stilllegung erfolgt unverzüglich, sobald die radioaktiven Abfälle vollständig und sicher zurückgeholt worden sind. Am 25. April 2013 trat das Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II in Kraft. Mit diesem Gesetz ist es gelungen, eine Regelung zu finden, die von allen Fraktionen im Bundestag und dem Bundesrat mitgetragen wird. Auch die Anwohner des Salzstocks sind einverstanden. Damit gibt es einen übergreifenden Konsens für dieses Vorhaben.