EU-Energielabel bei Staubsaugern

EuGH: Verbraucher richtig informieren EU-Energielabel bei Staubsaugern

Das EU-Energielabel bei Staubsaugern darf nicht mit weiteren Angaben versehen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen zwei Herstellern.

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Verschiedene Staubsauger mit Energielabel

Das Energielabel von Staubsaugern zeigt deren Energieverbrauch an und hilft damit bei der Kaufentscheidung.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Hersteller von Staubsaugern müssen nicht auf dem Etikett angeben, unter welchen Testbedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wurde. Dies stelle keine "irreführende Unterlassung" dar, so der Europäische Gerichtshof (EuGH). An der Kennzeichnung dürfe sogar nichts hinzugefügt werden, nur das Umweltzeichen der Europäischen Union (EU).

Das Testverfahren zum Stromverbrauch

Die Energieeffizienz von Staubsaugern wird standardmäßig ohne Beutel ermittelt, was der EuGH mit seinem Urteil implizit bestätigt hat.

Ein Hersteller von beutellosen Staubsaugern warf einem anderen Hersteller, dessen Staubsauger nur mit Beutel zu gebrauchen sind, Verbrauchertäuschung vor. Der Vorwurf lautete, dass die Saugleistung mit zunehmendem Füllstand im Beutel abnehme. Im tatsächlichen Gebrauch würde also für die gleiche Leistung mehr Energie benötigt. Diesem Gedanken ist der EuGH nicht gefolgt. Außerdem sei die verpflichtende Einheitlichkeit des Labels maßgeblich, um Verbrauchern eine bessere Lesbarkeit und Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Energielabel hilft bei der Kaufentscheidung

Ein EU-Energielabel gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gerät für eine bestimmte Leistung verbraucht - zumeist in Kilowatt pro Stunde (kwh). Es besagt auch, wie energieeffizient ein Haushaltsgerät ist: In Energieeffiizienzklassen ordnet es Produkte ein, wobei A+++ die höchste Effizienz bedeutet. Zur schnelleren Erkennung sind die Klassen von Grün bis Rot farblich unterlegt, wobei dunkelgrün die beste Bewertung darstellt.

Seit 1998 wird diese Kennzeichnung europaweit eingesetzt. Neben Staubsauger gibt es die Verpflichtung bereits für Kühl- und Gefriergeräte, Lampen und Leuchten, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernseher, Wäschetrockner, Elektroherde, Dunstabzugshauben und andere mehr. Weitere werden noch hinzukommen.

Energieverbrauch von Haushaltsgeräten verringert

Abgesehen von der besseren Transparenz und damit Vergleichbarkeit von Haushaltgeräten hat die Kennzeichnungspflicht in den vergangenen Jahrzehnten bereits zu einer erheblichen Effizienzsteigerung geführt. Mithin hat sie den Energieverbrauch für Haushaltsgeräte in Europa entscheidend verringert. Die Effizienzsteigerung in der EU durch Haushaltsgeräte soll nicht zuletzt zur gesamten Effizienzsteigerung um 20 Prozent bis 2020 beitragen.