EEG-Umlage

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird seit 2000 über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert die Anlagen, die aus Wind, Sonne und Co. Strom produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. Stromverbraucher finanzieren so den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Umlage schließt die Lücke zwischen den Ausgaben für die Einspeisevergütungen für Strom aus regenerativen Kraftwerken und den Einnahmen, die durch den Verkauf dieses EEG-Stroms über die Strombörse erzielt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, die EEG-Umlage bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen.

Die Höhe der EEG-Umlage 2018 beträgt aktuell 6,792 ct/kWh (2017: 6,88 ct/kWh--Cent pro Kilowattstunde). Zum Vergleich: Bei ihrer Einführung vor 17 Jahren betrug die Umlage 0,19 Cent pro Kilowattstunde Strom. Seither stieg sie von Jahr zu Jahr. Zwischen 2012 und 2014 stieg die EEG-Umlage von 3,59 Cent/kWh auf 6,24 Cent/kWh deutlich an. Nach der Novellierung des EEG 2014 sank die Umlage 2015 erstmals, und zwar von 6,24 auf 6,17 ct/kWh--Cent pro Kilowattstunde. 2016 betrug sie 6,35 Cent pro Kilowattstunde.

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