Bundesbedarfsplan

Regelmäßig übermittelt die Bundesnetzagentur die geprüften Netzentwicklungspläne (Onshore und Offshore ) samt Umweltbericht an die Bundesregierung. Sie dienen als Gesetzentwurf eines Bundesbedarfsplans. Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, mindestens alle vier Jahre einen solchen Entwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen (vorher alle drei Jahre). Im Bundesbedarfsplan wird festgelegt, welche Ausbauvorhaben im Stromübertragungsnetz energiewirtschaftlich notwendig und von vordringlichem Bedarf sind. Der aktuelle Bundesbedarfsplan 2015 sieht bundesweit 43 Leitungsvorhaben als vorrangig an: Dabei sind 2.550 Kilometer Stromtrassen neu zu bauen und 3.100 Kilometer zu modernisieren.

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