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Digitale-Dienste-Gesetz Sicher im Netz unterwegs

Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen den Inhalten im Internet vertrauen können. Die Bundesregierung hat die Grundlage geschaffen, besser gegen Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere Produkte vorzugehen.

2 Min. Lesedauer

Eine Frau kauft mit ihrem Laptop auf dem Schoß auf einer Online-Shopping-Seite ein.

Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – dafür sorgt der Digital Services Act.

Foto: Foto: ullstein bild

Worum geht es?

Egal ob beim Online-Shopping oder bei der Suche nach den aktuellsten Nachrichten: Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – ihre Produkte sicher, ihre Inhalte legal. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen. Er nennt sich Digital Services Act (DSA). Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Für alle anderen Betreiber gilt der DSA seit dem 17. Februar 2024. Dass die Regeln eingehalten werden, soll in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur kontrollieren. Grundlage dafür ist das am 20. Dezember 2023 vom Kabinett beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz . Der Deutsche Bundestag hat einer vom Digitalausschuss geänderten Fassung des Gesetzes am 21. März 2024 zugestimmt. Der Bundesrat billigte das Gesetz am 26. April 2024.

Wie soll das Internet dadurch sicherer werden?

Das Digitale-Dienste-Gesetz schafft die Voraussetzungen, damit auch deutsche Behörden den DSA bei den Unternehmen durchsetzen können, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Dafür wird eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur eingerichtet. Sie wird darauf achten, dass die Vorgaben des DSA eingehalten werden und ist auch für die zugehörigen Bußgeldverfahren bei Regelverstößen zuständig. Nutzerinnen und Nutzer können Beschwerden direkt an die Behörde richten. Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Koordinierungsstelle ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten soll.

Die Bundesnetzagentur wird auch für Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und -Suchmaschinen sorgen. Der DSA macht zudem Vorgaben für Werbung auf Online-Plattformen: Bestimmte personenbezogene Daten dürfen nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit setzt hier die europäischen Regeln durch. Den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwachen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt Meldungen bei Verdacht auf Straftaten im Netz entgegen und geht strafbaren Inhalten nach. Auf Initiative des Deutschen Bundestags soll die Bundesregierung jedes Jahr einen Bericht über Art und Anzahl entsprechender Meldungen beim BKA vorlegen – erstmals zum 30. Juni 2025.

Welche Gesetze treten damit außer Kraft?

Die neuen gesetzlichen Regelungen setzen das Telemediengesetz sowie den überwiegenden Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes außer Kraft. Die bestehenden Vorgaben werden künftig unmittelbar durch den DSA oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt.