Digitalisierung der Justiz voranbringen

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Bund und Länder haben am 31. Januar 2019 einen „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbart. Sie sind sich darüber einig, dass Justiz und Polizei eine maßgebliche Rolle für den Erhalt des Rechtsstaats zukommt. Damit Justiz und Polizei ihre Aufgaben in Zukunft noch effektiver erfüllen können, haben Bund und Länder im „Pakt für den Rechtsstaat“ unter anderem vereinbart, die Schaffung einer Kommunikationsschnittstelle zwischen Justiz und Polizei voranzutreiben, um den medienbruchfreien Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in Bund und Ländern sowie die Interoperabilität mit den Gerichten zu ermöglichen.

Ziele:

Medienbruchfreien Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft von Bund und Ländern ermöglichen

Die Interoperabilität mit den Gerichten ermöglichen

Auf welches Ziel der Umsetzungsstrategie zahlt das Vorhaben ein?

„Deshalb wollen wir den Austausch mit der Verwaltung und die Beantragung von Leistungen für alle einfach und sicher machen. Dafür werden wir unsere Verwaltungsleistungen künftig digital anbieten und auch die Verwaltung selbst weiter digitalisieren und modernisieren.“

Schwerpunkt: Digitalisierung der Verwaltung

Umsetzungsschritte:

  • Beauftragung der Konzeption der Schnittstelle durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern; Kostenübernahme durch den Bund. (erledigt)
  • Anpassung der bestehenden, unterschiedlichen Systeme und Daten von Polizei und Justiz in einer Weise, dass ein entsprechender Informationsaustausch bereits in naher Zukunft störungsfrei funktionieren kann. (laufend)
  • Bei der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme und Daten von Polizei und Justiz Berücksichtigung des Erfordernisses, dass diese nach Fertigstellung – trotz ihrer anforderungsbedingten Unterschiede – entsprechend miteinander kommunizieren können. (laufend)