Volkskammer verabschiedet Sozialcharta

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7. März 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Volkskammer verabschiedet Sozialcharta

7. März 1990: Zum letzten Mal vor der ersten freien Wahl tagt die DDR-Volkskammer in alter Besetzung. Sie verabschiedet eine sogenannte Sozialcharta, mit der sie unter anderem das Recht auf Arbeit und Wohnen festschreiben will. Aber auch die Gründung privater Unternehmen soll jetzt per Gesetz erlaubt sein.

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Mitarbeiter der Stadt- und Kreissparkasse in Leipzig bei der Umstellung der Konten der DDR.

Recht auf Arbeit und Gleichberechtigung

Foto: picture-alliance/ZB/Grubitzsch

Recht auf Arbeit, Wohnen und Bildung

Bei ihrer letzten Sitzung verabschiedet die Abgeordneten noch eine ganze Reihe von Gesetzen, darunter mit großer Mehrheit auch eine sogenannte Sozialcharta. Sie soll als Grundlage für die Verhandlungen über die deutsch-deutsche Wirtschafts- und Währungsunion dienen. Diese Union möchte man um eine Sozialunion erweitert sehen. Das Recht auf Arbeit, Wohnen, Bildung und die Gleichstellung von Mann und Frau sollen als soziale Sicherheiten festgeschrieben werden.

Der „Runde Tisch“ hatte zwei Tage zuvor die Sozialcharta auf seiner 15. Sitzung gebilligt.

In der Präambel der Sozialcharta heißt es: "Die deutsche Einheit ist auf dem Wege eines wechselseitigen Reformprozesses beider deutscher sozialer Sicherungssysteme in ihren positiven Grundzügen zu vollziehen." Historisch gewachsene soziale Standards in der DDR und in der Bundesrepublik seien zu erhalten, weiterzuentwickeln und zu einem höheren sozialen Sicherungsniveau zu führen.

Gründung privater Unternehmen erlaubt

Neben der Sozialcharta verabschiedet die Volkskammer wichtige Wirtschaftsgesetze. So stimmen die Abgeordneten einer Verordnung der Regierung zur Bildung einer Treuhandanstalt zu, die die volkseigenen Betriebe (VEB) in Kapitalgesellschaften umwandeln soll.

Mit einem Gesetz zur Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen will die Volkskammer die Privatinitiative fördern. Der Staat hat dabei vor allem die mittelständische Industrie, das Bauwesen sowie die Bereiche Handel, Transport, Dienstleistungen und Tourismus im Blick.

Nach diesem Gesetz können ehemalige Betriebe mit staatlicher Beteiligung und private Betriebe, die nach 1972 verstaatlicht worden sind, auf Antrag wieder in private Unternehmen umgewandelt werden. Anträge können die ehemaligen Besitzer - auch aus der Bundesrepublik - stellen. Auch das Nutzungsrecht von DDR-Bürgern an volkseigenem Boden und Gebäuden wird gesetzlich geregelt. Bürgern soll es künftig erlaubt sein, die Grundstücke von Ein- und Zweifamilienhäusern zu kaufen.

Faktisch aufgehoben wird das Gesetz durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990.