Faire Einigung mit den Ländern

Bund-Länder-Finanzausgleich Faire Einigung mit den Ländern

Ab 2020 erhalten die Beziehungen zwischen Bund und Ländern eine neue Rechts- und Finanzbasis. Das Ergebnis mache den Dienstleistungsstaat effizienter und die Berechenbarkeit der Finanzen führe zu weiteren Investitionen, erklärte Bundeskanzlerin Merkel nach einem Spitzentreffen mit mehreren Ministerpräsidenten.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht auf einer Pressekonferenz zum Länder-Finanzausgleich

Merkel: "Das Ergebnis wird die Beziehungen zwischen Bund und Ländern für die nächsten Jahre prägen."

Foto: Bundesregierung/Eckel

Video Presseunterrichtung der Kanzlerin nach den Bund-Länder-Gesprächen

Die Einigung zwischen Bund und Ländern war ein großes Stück Arbeit, bemerkte die Kanzlerin. Das Ergebnis werde aber die Bund-Länder-Beziehungen der nächsten Jahre prägen. Damit nehmen jahrelange Verhandlungen ein erfolgreiches Ende.

Das nach intensiven Schlussverhandlungen in Berlin vereinbarte Paket sieht jährlich leicht steigende Hilfen des Bundes vor, aber auch mehr Kompetenzen für den Bund. Der Bund soll ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen überweisen. Eine Dynamisierung wird aber deutlich begrenzt. Es betrifft nur 1,4 Milliarden Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen. Der restliche Betrag ist fest. Die Lasten für den Bund nehmen also weniger stark zu.

Der neue Finanzausgleich soll zunächst bis zum Jahre 2030 gelten und trägt der unterschiedlichen Lebenssituation in den Ländern Rechnung. Die Finanzbeziehungen mussten neu geordnet werden, weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II im Jahr 2019 auslaufen.

Neue Aufgaben

Im Gegenzug zu den Finanzvereinbarungen erhält der Bund neue Kompetenzen. So soll es eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes geben, die Investitionen ins Fernstraßennetz in einer Hand bündeln und Reibungsverluste beseitigen soll. Der Bund soll auch bei der Digitalisierung stärker mitmischen können, die Steuerverwaltung soll optimiert werden.

Der gemeinsame Stabilitätsrat zur Überwachung der Haushalte soll gestärkt, die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes sollen erweitert werden bei der Verwendung von Bundesmitteln in den Ländern.

Das Ergebnis sei ein "für alle Seiten auskömmliches und zumindest befriedendes Ergebnis", resümierte Bundesfinanzminister Schäuble. Besonders wichtig sei, dass der Bund nun mithelfen könne, die Bildungseinrichtungen finanzschwacher Kommunen mit zu verbessern.

Notwendige Grundgesetzänderungen

Die Vereinbarungen seien eine "gute Nachricht für die Menschen im Lande", machten aber eine ganze Reihe von Grundgesetzänderungen notwendig, hielt die Bundeskanzlerin fest. Die Koalition müsse gewappnet sein, schwierige Hürden zu überspringen.