Bundestag beschließt Einheitsdenkmal

Friedliche Revolution Bundestag beschließt Einheitsdenkmal

Der Deutsche Bundestag hat mit klarer Mehrheit den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals nach dem Entwurf von Milla & Partner beschlossen. "Dass die Menschen in der DDR das SED-Regime unblutig gestürzt haben, verdient ein sichtbares Zeichen der Anerkennung", sagte Kulturstaatsministerin Grütters.

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Der Entwurf für das Freiheits- und Einheitsdenkmal von Milla & Partner.

Das Freiheits- und Einheitsdenkmal soll bis zum 30. Jahrestag des Mauerfalls 2019 errichtet und eingeweiht werden.

Foto: Milla & Partner

Mit dem dritten Bundestagsbeschluss zum Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals (FED) kann das Mammutprojekt nun in die Realisierungsphase übergehen. Das Denkmal soll auf dem freien Feld vor dem derzeit im Wiederaufbau befindlichen Berliner Schloss stehen.

Bundestagsbeschluss legt straffen Zeitplan fest

Der parlamentarische Beschluss fasst einen durchaus ambitionierten Zeitplan ins Auge: Innerhalb von gut zwei Jahren sollen das Denkmal selbst sowie der darunter liegende Sockel und der barrierefreie Zugang zu der begehbaren Schale errichtet werden. Zielmarke für die Eröffnung ist der 30. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 2019.

Letzte Fragen können jetzt geklärt werden

Bevor es mit dem Bau richtig losgehen kann, wird die Bundesregierung gemeinsam mit dem Planungsbüro Milla & Partner die 2016 beendeten Nachtragsverhandlungen zum Vertag über die Planung und Errichtung des Freiheits- und Einheitsdenkmals wieder aufnehmen und zu einem positiven Abschluss bringen. Zu klären sind darüber hinaus noch Detailfragen bezüglich des Ankaufs des Sockelgrundstücks durch den Bund vom Land Berlin.

Das Denkmal liegt weiter in der Zuständigkeit der Kulturstaatsministerin. Zur Finanzierung soll der Bundestag die im Haushalt der Kulturstaatsministerin im Jahr 2009 eingestellten Mittel zur Errichtung des FED weiter zur Verfügung stellen. Hierfür wird dem Haushaltsausschuss ein detailliertes Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Die Umsetzung des Bauvorhabens werden - wie schon bisher - das Bundesministerium für Umwelt und Bauen sowie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung begleiten.