DDR und EG wollen stärker zusammenarbeiten

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8. Mai 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit DDR und EG wollen stärker zusammenarbeiten

8. Mai 1990: In Brüssel unterzeichnen DDR-Wirtschaftsminister Gerhard Pohl, der amtierende EG-Ratspräsident Gerard Collins und Kommissionsvizepräsident Frans Andriessen ein Handels- und Kooperationsabkommen. Binnen weniger Wochen ist es allerdings überholt.

2 Min. Lesedauer

Wehende Europafahne.

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen DDR und EG

Foto: Bundesregierung/Bolesch

Handelspolitische Zusammenarbeit

Das Abkommen mit einer Laufzeit von zehn Jahren soll insbesondere den Handel der DDR mit den Ländern der Europäischen Gemeinschaft ausweiten. Dazu sollen mengenmäßige Beschränkungen im Handel aufgehoben werden.

Das Abkommen macht auch deutlich, dass für den Handel zwischen beiden Seiten marktbezogene Preise gelten sollen. Beide Seiten verpflichten sich, gewerbliches, kommerzielles und geistiges Eigentum zu schützen.

Außerdem schafft das Abkommen Voraussetzungen für Direktinvestitionen und für direkte Aktivitäten von EG-Unternehmen und -Geschäftsleuten in der DDR. So verpflichtet sich die DDR, Geschäftsleuten aus der EG die Einreise, den Aufenthalt sowie die freie Bewegung im Land zu ermöglichen. EG-Unternehmen sollen Repräsentanzen in der DDR errichten und betreiben können.

Der innerdeutsche Handel bleibt von dem Abkommen unberührt.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Mit dem Abkommen soll auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf eine breite Basis gestellt werden. Unternehmen sollen miteinander kooperieren und Investitionen und Joint-Ventures fördern. Von besonderem Interesse sind Kooperationen in der Industrie und im Bergbau, in der Land- und Forstwirtschaft, in der Lebensmittelindustrie, in der Energiewirtschaft, im Tourismus und im Transportgewerbe.

Aber auch die Zusammenarbeit bei Forschung und Technologie soll sich verbessern. Wissenschaftliche Informationen und Kontakte sollen zum beiderseitigen Vorteil ausgetauscht werden und ein Klima für Investitionen, Kooperationen und Lizenzvereinbarungen schaffen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können darüber hinaus auch bilaterale wirtschaftliche Beziehungen mit der DDR eingehen.

Abkommen mit kurzer Laufzeit

Das Handels- und Kooperationsabkommen der DDR reiht sich ein in die Abkommen der EG mit anderen Staaten des Ostblocks. Bereits beschlossen sind die Abkommen mit Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion. Verhandlungen laufen mit Rumänien und Bulgarien.

Doch das Abkommen mit der DDR ist bereits nach kurzer Zeit überholt. Als am 1. Juli 1990 die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen beiden deutschen Staaten in Kraft tritt, weitet sich damit die Europäische Zollunion, zu der die Bundesrepublik Deutschland gehört, auch auf die DDR aus.