Amnestie: Freilassung der ersten politischen Häftlinge

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12. Dezember 1989 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Amnestie: Freilassung der ersten politischen Häftlinge

12. Dezember 1989: Knapp 17.000 politische Häftlinge werden begnadigt und können die DDR-Gefängnisse verlassen. Durch die weitreichende Amnestie kommt die ideologisch motivierte Strafjustiz der DDR an ihr Ende.

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Die Gefangenen fordern ihre Freilassung

Bereits am 27. Oktober 1989 hatte der Staatsrat der DDR eine Amnestie für inhaftierte „Republikflüchtlinge“ erlassen.

Den übrigen Gefangenen und gerade den politischen Häftlingen erscheint diese Begnadigung willkürlich. Sie fühlen sich benachteiligt und reagieren mit Protest. Viele der Inhaftierten weigern sich zu arbeiten und treten in den Hungerstreik.

Aus ihrer Sicht haben führende Partei- und Staatsfunktionäre weitaus schwerere Straftaten begangen als die Delikte, für die sie einsitzen. Korrupte Beamte sollten gleichermaßen verurteilt werden. Die Häftlinge wollen eine umfassende Generalamnestie erzwingen.

Die Lage in den maßlos überfüllten Gefängnissen ist angespannt und droht zu eskalieren. Die Forderungen einer Generalamnestie für alle Gefangenen kann das DDR-Justizministerium nicht ohne Weiteres erfüllen. Eine differenzierte Amnestie, insbesondere für politische Straftäter, ist jedoch möglich. Schwerverbrecher bleiben weiter in Haft.

Amnestiebeschluss am 6. Dezember

Der Staatsrat der DDR beschließt am 6. Dezember 1989 die Amnestie für Straftäter, die vor diesem Datum wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Vergehen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt worden sind. Die Freilassung dieser Inhaftierten stelle keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar.

Bei einer Pressekonferenz nennt die Leiterin der Hauptabteilung Gerichte im Justizministerium, Karin Schüler, als Grundsatz der Amnestie, fortan politische Aktivitäten auf der Grundlage der Verfassung nicht mehr zu kriminalisieren. Das Strafrecht solle nur zur Anwendung kommen, wenn jemand politische Ziele mit Terror, Gewalt und Drohung durchsetzen wolle.

Am 12. Dezember kommen die ersten Gefangenen frei. Bis Weihnachten wird bereits mehr als die Hälfte aller Häftlinge freigelassen, die von der Begnadigung betroffen sind. Mitte Februar 1990 ist die Amnestie abgeschlossen.

Erst da wird offiziell bekannt, dass die pauschale Dreijahresgrenze auch durch die Befürchtungen begründet war, die Lage in den Gefängnissen könne außer Kontrolle geraten. Der Amnestiebeschluss ist daher ein politisches Zeichen und soll gleichzeitig eine Eskalation verhindern.