Tag des Gedenkens und Änderung der DDR-Verfassung

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17. Juni 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Tag des Gedenkens und Änderung der DDR-Verfassung

17. Juni 1990: 37 Jahre nach Beginn des Volksaufstandes in Ostberlin und der DDR gedenken Abgeordnete des Bundestages und der Volkskammer erstmals gemeinsam der Opfer. Am selben Tag beschließt die Volkskammer neue Verfassungsgrundsätze.

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Gemeinsame deutsche Gedenkstunde

Exakt 37 Jahre nach Beginn des Volksaufstandes kann die Präsidentin der frei gewählten DDR-Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, die Abgeordneten beider Parlamente im Ostberliner Schauspielhaus zu einer Gedenkstunde für die Opfer begrüßen. Auch Bundeskanzler Helmut Kohl und Ministerpräsident Lothar de Maizière nehmen mit ihren Kabinetten teil.

Die DDR-Regierung hatte 1953 das Vertrauen der Bevölkerung verspielt. Über eine Million Menschen hatten sich am 17. Juni 1953 in zahlreichen Städten und Industriestandorten am Aufstand beteiligt und gegen die Regierung demonstriert. Sie protestierten gegen das sozialistische System sowjetischer Prägung und forderten demokratische Rechte ein. Der Aufstand wurde mit Hilfe sowjetischer Truppen blutig niedergeschlagen, mehr als 13.000 Menschen wurden festgenommen. Wie viele Todesopfer es gab, steht nicht genau fest. Die Angaben bewegen sich zwischen 50 und 125 Toten.

Volkskammerpräsidentin zitiert Brecht

In der Gedenkstunde zitiert die Volkskammer-Präsidentin Bertold Brecht. Er habe damals die Frage gestellt, ob es nicht einfacher wäre, die Regierung löste das Volk ab und wählte sich ein anderes.

Die DDR-Regierung, so Bergmann-Pohl, habe damals auf das Vertrauen des Volkes verzichtet und einen anderen Weg gewählt: einen Weg, der Menschenleben kostete und zum Ausnahmezustand, zur Verfolgung und Verhaftung Andersdenkender führte. Auch zu einer Rücknahme des "Neuen Kurses", der eine andere Politik versprochen hatte.

Neue Verfassungsgrundsätze verabschiedet

Am 17. Juni 1990 kommt die Volkskammer zugleich zu ihrer 15. Sitzung zusammen und beschließt neue Verfassungsgrundsätze. Eine knappe Zwei-Drittel-Mehrheit von 269 Stimmen stimmt – bei 83 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen – für Änderungen in der DDR-Verfassung, mit der sozialistische Elemente außer Kraft gesetzt werden.

Das Gesetz umfasst zehn Artikel, die grundlegende Rechte, wie etwa den Schutz des Eigentums und eine unabhängige Justiz, garantieren. Das Gesetz wird ausdrücklich in der Erkenntnis verabschiedet, dass "in der Deutschen Demokratischen Republik im Herbst 1989 eine friedliche und demokratische Revolution stattgefunden hat, und in der Erwartung einer baldigen Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands". Es behält seine Gültigkeit "bis zur Inkraftsetzung eines Grundgesetzes" – also bis zum 3. Oktober 1990.