Einstufung von Polen als Hochinzidenzgebiet

Einreise aus Risikogebieten Einstufung von Polen als Hochinzidenzgebiet

Polen ist von der Corona-Pandemie sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Das Land wurde deshalb als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.

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Ein Grenzpfeiler in den Nationalfarben Polens steht nahe dem Grenzübergang Stadtbrücke zwischen dem polnischen Slubice und Frankfurt (Oder) in Brandenburg.

Die deutsch-polnische Grenze zwischen Slubice und Frankfurt an der Oder. Polen ist seit Sonntag als Hochinzidenzgebiet eingestuft. 

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Polen ist nun als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen worden. Die Einstufung als Gebiet mit einem besonders hohem Infektionsrisiko erfolgte mit der Wirkung zum 21. März 2021. Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiete aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Sie müssen dem Beförderer (zum Beispiel der Fluggesellschaft) vor Abreise ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen.

Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (zum Beispiel Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Informationen zur aktuellen Ausweisung internationaler Risikogebiete erhalten Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts .

Weitere Informationen zur Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie in unserer Übersicht  und beim Bundesgesundheitsministerium .

Für Einreisende aus Risikogebieten sowie aus Hochinzidenzgebieten gilt nach den Regelungen der Länder zusätzlich, dass sie die grundsätzlich bestehende zehntätige Quarantänepflicht durch eine zweite negative Testung vorzeitig beenden können. Diese zweite Testung darf bei Risikogebieten und Hochinzidenz-Gebieten in der Regel frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden.

Die Quarantäne ist dann mit Erhalt eines negativen Testergebnisses beendet. Die zuständige Behörde kann den Nachweis der zweiten negativen Testung bis zum Ende der generellen Quarantänedauer, also bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Einreise, kontrollieren.

Da die Bundesländer diese Regelungen in eigener Zuständigkeit umsetzen, informieren Sie sich bitte über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes , in das Sie einreisen beziehungsweise in dem sie sich aufhalten.