Corona-Schutzmaßnahmen
Seit dem 2. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Maske mehr tragen. Dazu hatte das Bundeskabinett am 25. Januar eine entsprechende Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die sich abschwächende Pandemielage.
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Seit dem 2. Februar entfällt in Zügen und Bussen des Fernverkehrs die Maskenpflicht. Das Bundeskabinett hatte dazu die „Verordnung zur Aufhebung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes“ beschlossen.
Keine Überlastung des Gesundheitsystems
Die Bundesregierung hat den Schritt, die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr auszusetzen, sorgfältig abgewogen. Dazu hat sie die Entwicklung der Pandemie diesen Herbst und Winter genau analysiert.
Die Corona-Schutzmaßnahmen, die seit Oktober galten, waren erfolgreich. Denn aufgrund dieser Schutzmaßnahmen verlief die Pandemie im Herbst und Winter bisher in einem kontrollierten Rahmen. Es kam zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur.
Deutlicher Rückgang des Infektionsgeschehens
Die Lage hat sich, verglichen mit den Hochphasen der Pandemie, deutlich entspannt. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen ist ein klarer Rückgang zu verzeichnen. Grund sind wirksame Impfstoffe, die die Wahrscheinlichkeit eines schweren COVID-19-Verlaufs wesentlich verringern. Eine wichtige Rolle spielen auch antivirale Medikamente und der relativ hohe Immunitätsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen.
Aus diesen Gründen sah die Bundesregierung es als geboten an, die Maskenpflicht teilweise auszusetzen. Die bundesweit geltende Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April. Sie wird zum Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Verordnung nicht ausgesetzt.