Corona
Die Corona-Pandemie fordert das gesamte Gesundheitssystem. Klinik-Kapazitäten werden angepasst, Arztpraxen müssen auch Covid-19-Patienten behandeln und Pflegeeinrichtungen ändern ihren Alltag, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
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Viele Krankenhäuser haben in der Pandemie zusätzliche Kapazitäten von Intensivbetten und Beatmungsgeräten geschaffen.
Foto: picture alliance/dpa
Krankenhäuser
Ob und in welchem Umfang planbare, nicht medizinisch dringende Operationen verschoben werden, ist abhängig vom Infektionsgeschehen. Sind viele Menschen erkrankt, die eine Behandlung im Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation benötigen, kann es notwendig werden, dass Krankenhäuser ihre Kapazitäten neu einteilen müssen. Das kann dazu führen, dass aufgrund der Mehrbelastung durch COVID-19-Erkrankte planbare, nicht dringende Operationen verschoben werden müssen.
Die sogenannten "Freihalte-Pauschalen" für Kliniken werden zielgenau wieder eingeführt: Entscheidend für die Förderung ist, dass die Intensivkapazitäten knapp sind (weniger als 25% frei und betreibbar) und in dem Gebiet die 7-Tagesinzidenz über 70 liegt.
Ausgleichszahlungen sollen insbesondere an Krankenhäuser gehen, die eine Versorgungsstruktur vorhalten, die in besonderem Maße für intensivmedizinische Behandlung geeignet ist.
Die Pauschalen werden für 90% der Patientinnen und Patienten gezahlt, die weniger im Krankenhaus behandelt werden als im Durchschnitt des Vorjahres.
Refinanziert wird dieser Rettungsschirm über den Bundeshaushalt.
Zur Erinnerung: Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz von März 2020 enthielt eine Reihe von Maßnahmen, um die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen. So erhielten Kliniken eine Pauschale für jedes Bett, das im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und Patienten freigehalten wurde. Die jetzige Regelung sieht eine zielgenauere Förderung der Krankenhäuser vor, denn nicht in jeder Region und nicht im jeden Krankenhaus müssen im gleichen Umfang Kapazitäten für COVID-19-Erkrankte vorgehalten werden.
Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, etwa bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.
Diese und weitere Regelungen sind Teil des Krankenhauszukunftsgesetzes vom September 2020, des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes vom November 2020 und die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 7. April 2021.
Kliniken mit Intensivstation müssen jeden Tag ihre aktuellen Bettenkapazitäten an das DIVI-Intensivregister melden. Eine entsprechende Verordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium im April 2020 erlassen. Ziel dieses Registers ist, sichtbar zu machen, wo Intensivbetten und Beatmungsmöglichkeiten verfügbar sind. So können behandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell erkennen, in welchem Krankenhaus der eigenen Region genau welche Kapazitäten vorhanden sind.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).
Aufgrund der besonderen Gefährdung für schwere Covid-19-Krankheitsverläufe vieler Patientinnen und Patienten haben die Länder strenge Besuchsregeln für Krankenhäuser erlassen.
Gleichzeitig dürfen Besuchsbeschränkungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Bund und Länder haben sich deshalb darauf verständigt, dass jedem Patienten mindestens die Möglichkeit des Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
Die Einzelheiten regeln die Länder in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Hier geht es zur Internetseite Ihres Bundeslandes.
Arztpraxen
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte können mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben. So sieht es das im Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz vor.
Gleichzeitig sollen Mehrkosten ausgeglichen werden, die durch die Versorgung von Covid-19-Erkrankten entstehen. Vor diesem Hintergrund soll die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden.
Das Robert Koch-Institut informiert auf seinen Internetseiten nicht nur über Fallzahlen und Epidemologie. Informationen gibt es auch zur Diagnostik und zum Umgang mit Probenmaterial, zu Infektionsschutzmaßnahmen, zum Kontaktpersonenmanagement, zu Therapie und Versorgung sowie zu weiteren für den Gesundheitsbereich relevanten Gesichtspunkten.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat auf ihrer Internetseite ein umfassendes Informationsangebot für Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisteams. Neben medizinschen Fragen werden ebenso Fragen zur Abrechnung oder zu geeigenten Informationsmaterial für das Wartezimmer beantwortet. Außerdem finden sich dort die coronabedingten Sonderregelungen für die ambulante Versorgung.
Pflegeeinrichtungen
Ab Oktober 2020 sind persönlichen Pflegebegutachtungen und Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen wieder möglich – natürlich nur unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Beides war zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt.
Entsprechende Regelungen zur Wiederaufnahme von Pflegebegutachtungen und Qualitätsregelprüfungen wurden mit dem Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen. Andere infolge der COVID-19-Pandemie geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen wurden verlängert.
Das Robert Koch-Institut aktualisiert regelmäßig seine Empfehlungen für die Prävention und das Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.
Auch für den Bereich der ambulanten Pflegedienste hat das Robert Koch-Institut Empfehlungen erarbeitet.
Das Bundesgesundheitsminsterium hat eine neue Internetseite freigeschaltet. Dort können sich Pflegekräfte vernetzen, austauschen und informieren.
Aufgrund der besonderen Gefährdung für schwere Covid-19-Krankheitsverläufe vieler Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Senioren- oder Behinderteneinrichtungen passen die Bundesländer die Besuchsregeln für diese Einrichtungen orientiert am Infektionsgeschehen regelmäßig an. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch über die geltenden Regelungen.
Die Einzelheiten regeln die Länder in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Hier geht es zur Internetseite Ihres Bundeslandes.