Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. Zum Beispiel gelten für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht. Die Verordnung ist nun in Kraft getreten.
Ab dem 9. Mai gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene.
Grafik hat den folgenden Text:
NEUE REGELN FÜR GEIMPFTE UND GENESENE
Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen
Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen
Ausnahme von Beschränkungen beim kontaktlosen Individualsport
Zugang ohne Test z. B. zu Geschäften, Zoo oder Friseur
Ausnahmen von Quarantänepflichten, außer bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
AHA-Regeln einhalten und bei typischen Corona-Symptomen testen!
Foto: Bundesregierung
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben.
Nachdem das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen hat, haben nun auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, 9. Mai, in Kraft getreten.
Grund für diese Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben.
„Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:
Näheres sowie den Verordnungstext finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.