EU-einheitliche Hygieneregeln im Reiseverkehr

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Covid-19-Maßnahmen EU-einheitliche Hygieneregeln im Reiseverkehr

Abstand, Maskenpflicht und Hygiene: Als Reaktion auf die rückläufigen Fahr- und Fluggastzahlen hat sich der Europäische Rat auf einheitliche Standards beim Gesundheitsschutz im grenzüberschreitenden Reiseverkehr verständigt.

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Eine Tafel am Flughafen Köln/Bonn weist auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern hin.

Sicherheitshinweise am Flughafen Köln/Bonn: Das Infektionsrisiko für alle minimieren.

Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress

Ziel der "Schlussfolgerungen zur Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen" ist es, das Vertrauen der Reisenden in den öffentlichen Personenverkehr wiederherzustellen und das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu minimieren.

Für mehr Sicherheit und Vertrauen

So befürwortet der Rat eine Reihe grundlegender Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen, die für alle grenzüberschreitenden öffentlichen Personenverkehrsdienste gelten sollen. Dazu zählen unter anderem:

  • Einhaltung des physischen Abstands oder, falls nicht möglich, das Tragen von Masken,
  • verstärkte Nutzung digitaler Fahrkartenausstellung und digitaler Fahrkartenkontrollen,
  • Einhaltung hoher Standards für die Frischluftzirkulation und Reinlichkeit in Verkehrsmitteln.

Der Rat ersucht außerdem die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die Koordinierung der Anwendung der Verkehrsleitlinien und -empfehlungen fortzusetzen, die auf nationaler und EU-Ebene betreffend Covid-19 erlassen wurden.

Den vollständigen Wortlaut der Vereinbarung finden Sie hier  (engl.).